Der genossenschaftliche Förderauftrag: Jede eingetragene Genossenschaften ist gesetzlich verpflichtet ihre Mitglieder zu fördern. Somit unterscheidet allein der gesetzliche Auftrag zur Mitgliederförderung die Rechtsform eG von allen anderen Rechtsformen. In jeder Genossenschaft haben die Interessen der Mitglieder ( = Eigentümer) immer im Vordergrund zu stehen. Die igenos Förderauftragsprüfung dient als Nachweis über die in der Genossenschaft praktizierte Mitgliederförderung und wird u.a. vom DEGP (Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V.) als Bestandteil der gesetzlichen Verbandsprüfung anerkannt.
Die von den Genossenschaftsverbänden regelmäßig durchzuführenden gesetzlichen Prüfungen (Pflichtprüfungen) dienen besonders dem Schutz der Mitglieder. Die Prüfungsverbände sind gesetzlich verpflichtet ( § 58 Abs. 1 S. 3 GenG) , in jedem Prüfungsbericht zu Form, Art und Ergebnis der Mitgliederförderung Stellung zu nehmen und auch darüber zu berichten, ob der Förderzweck zulässig oder unzulässig ist. Diese Pflicht des Prüfungsverbands dient auch zur allgemeinen Transparenz.
Ausweislich der Gesetzesbegründung sollen Vorstand, Aufsichtsrat und alle anderen Genossenschaftsmitglieder frühzeitig gewarnt werden, falls sich eine Genossenschaft von ihrem Förderzweck-Auftrag – aus welchen Gründen auch immer – entfernt.
Qualitätssicherung:
Die bestehenden Qualitätskontrollen genossenschaftlicher Prüfungsverbände nach §§ 63e ff. GenG sind als nicht ausreichend anzusehen. Notwendig erscheint insbesondere auch eine Ausweitung der Qualitätskontrollen genossenschaftlicher Prüfungsverbände durch die Einbeziehung der genossenschaftsrechtlichen Pflichtprüfungen. (Bundesrat Drucksache 500/20 )
Den gesetzlichen Prüfungsverbänden fehlt bisher ein standardisiertes Bewertungs- und Kontrollinstrument mit klaren Leitlinien und Restriktionen. Mit anderen Worten: die Bewertung und Beurteilung unterscheidet sich von Prüfer zu Prüfer und von Verband zu Verband. Die Dokumentation der Förderauftragsprüfung ist durchgehend verbesserungsfähig, sie beschränkt sich derzeit häufig lediglich auf die Auswertung von Vorstandsprotokollen.
Vor diesem Hintergrund wurde von igenos e.V. der Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder die CoopGo Förderauftragsprüfung entwickelt.
Als Entwicklungspartner unterstützte die CO.NET Verbrauchergenossenschaft das anspruchsvolle Projekt. Im Rahmen der genossenschaftlichen Partizipation sollen die Genossenschaftsmitglieder direkt, unmittelbar und aktive in den Prüfungsprozess einbezogen werden.
Letztendlich definieren die Genossenschaftsmitglieder den Förderzweck ihrer Genossenschaft und sind davon persönlich betroffen. Die von igenos entwickelte CoopGo Förderauftragsprüfung befasst sich ausschließlich mit den Belangen der Genossenschaftsmitglieder und ergänzt die auf wirtschaftliche Belange ausgerichtete Pflichtprüfung durch den prüfberechtigten gesetzlichen Genossenschaftsverband
Verfasser: Arbeitsgruppe genoleaks.de