Dresden, 10. Juli 2020 (geno). Die Dresdner Wohnungsbaugenossenschaft Johannstadt (WGJ) erklimmt einen immer höheren und steilen Skandalberg. Die Radikalität im Umgang mit kritischen Mitgliedern, die sich aktiv innerhalb der Kooperative um größtmögliche Transparenz, Mitsprache und Demokratie einsetzen, ist kaum noch zu überbieten. Das Ausmaß der kaum vorstellbaren Repressionen wird exemplarisch an einem nunmehr seit Jahren schwelenden Konflikt mit einem Genossenschaftsmitglied demonstriert, das sich um einen intensiven Dialog mit anderen Genossenschaftsmitgliedern bemüht hatte. Vorstand und Aufsichtsrat reagierten mit Ausschluss aus der Genossenschaft, Zwangsräumung der Genossenschaftswohnung und massivem juristischen Vorgehen. Genossenschaftliche Grundsätze wie uneigennützige Selbsthilfe, demokratische Selbstverwaltung und unvoreingenommene Selbstverantwortung wurden längst über Bord geworfen. Die rechtliche Auseinandersetzung hat die Landgerichtsebene erreicht und strebt der nächsten Instanz – dem Oberlandesgericht – zu.
Der Betroffene fragt sich und die Beobachter des kaum vorstellbaren Geschehens, wieviele Einschläge soll man noch erleiden und wie soll man diesem „Rechtsstaat“ jemals wieder Vertrauen schenken können. Das Image der Wohnungbaugenossenschaft Johannstadt werde von dem beauftragten Anwalt in Grund und Boden getrieben. Es werde so gehandelt, als ob die Genossenschaft im Privateigentum zweier Vorstände und eines Anwalts wäre. Wer den jüngsten Schriftsatz lese, und das eG überliest, könnte annehmen, dass es sich um eine Aktiengesellschaft (AG) wie die Vonovia oder eine GmbH handelt. ++ (wg/mgn/10.07.20 – 103)
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