Dresden/Berlin, 3. Juli 2020 (geno) Die Konfrontationen zwischen einfachen Genossenschaftsmitgliedern und Leitungsgremien nehmen sichtbar zu. Besonders deutlich wird das in Berlin bei der heftigen Diskussion um den Mietendeckel. Der Konflikt wird zur Zerreißprobe. Während die Mitglieder zumeist den Mietendeckel befürworten, sind Genossenschaftsvorstände und -aufsichtsräte meist dagegen. Nach der Beobachtung eines betroffenen Mitglieds treffen zwei Auffassungen von Demokratie und sozialer Verantwortung des Staates aufeinander, die im politischen Leben normal sind. Sie machten auch vor den Mitgliedern und Vorständen der Genossenschaften nicht halt. Es müsse nicht vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben, dass es in einer Genossenschaft unterschiedliche Meinungen gibt.
Eine dieser kritischen Stimmen sei die Initiative „Genossenschaft von unten„. Sie fordere die Bestimmung in das Genossenschaftsgesetz und in die jeweiligen Satzungen aufzunehmen, das Kritik am Vorstand und am Aufsichtsrat kein Ausschlussgrund sein kann. „Es ist gerade der Widerstand der Vorstände gegen den Mietendeckel der dem Ansehen der Wohnungsgenossenschaften geschadet hat. Aber Vorstände ausschließen zu wollen, wäre unrealistisch. Oder noch anders: Der verbreitete Glaube, die Genossenschaften wären demokratisch und Garanten für bezahlbare Mieten geworden, hat Risse bekommen. Das kann nur durch Demokratisierung der Genossenschaften behoben werden, zum Beispiel durch die Wiederherstellung des Rechts der Generalversammlung oder der Vertreterversammlung, dem Vorstand Weisungen erteilen zu dürfen.“
Aber die Genossenschafter, die von ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen, leben gefährlich. Ihre berechtigte Kritik an den Vorständen offenbare deren Fehler. Auf diese Weise riskieren sie ihre weitere Mitgliedschaft und der Ausschluss aus der Genossenschaft droht oder wird systematisch betrieben. Mit der Genossenschaftsidee hat dieses Vorgehen gar nicht mehr zu tun. Es handelt sich um Auswüchse des Führerprinzips. Ein tradierter Führungsstil für den es in in einer Kooperationsgesellschaft künftig keinen Platz mehr gibt.
So ergeht es einem jungen Wohnungsgenossen in Dresden. Gegen ihn geht der Vorstand mit juristischen Mitteln vor. Inzwischen wurde der Wert des Rechtsstreits auf fast 30.000 Euro hochgeschaukelt und dem jungen Mann droht neben dem bereits erlittenen Wohnungsverlust auch noch der finanzielle Ruin. ++ (dk/mgn/03.07.20 – 101)
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