Tel Aviv, 30. April 2020 (geno). Israel ist ein durch und durch genossenschaftlich geprägtes Land. Bestimmend war und ist die Kibbuzbewegung. Sie prägt seither unbestritten den Staat und die Gesellschaft.
Das erste Genossenschaftsgesetz Israels hat britische Wurzeln. Es war im Jahr 1933 von der britischen Mandatsregierung erlassen worden und hatte 66 Paragraphen. Nach Gründung des Staates Israel wird die Verantwortung für die Genossenschaftsbewegung in die Hände einer speziellen Genossenschaftsabteilung der israelischen Regierung gelegt. Sie ist dem Arbeitsministerium unterstellt und befasst sich nicht mit praktischen genossenschaftlichen Fragen, sondern mit der Registrierung und Überwachung im Rahmen des Genossenschaftsgesetzes. Als richtungweisende Instanz steht der Abteilung ein Beirat zur Seite, dem Vertreter aller Genossenschaftssparten angehören.
Mitte der 1960er Jahre entstand ein neues Genossenschaftsgesetz, das von der Genossenschaftsabteilung der israelischen Regierung entworfen und strukturiert wurde. Es hat 350 Paragraphen und behandelt auch Genossenschaftsarten, die im alten Genossenschaftsgesetz unberücksichtigt geblieben sind. Dieses Gesetz der 1960er Jahre unterscheidet zwischen Genossenschaften ersten und zweiten Grades. Zu ersteren gehörten Kooperativen, die sowohl die wirtschaftliche als auch die gesellschaftliche Förderung der Mitglieder betreibt. ++ (is/mgn/30.04.20 – 065)
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