Genossenschaften Verfassungsgerichts Urteil erhofft

Berlin, 31. Januar 2020 (geno).

Genossenschaften Verfassungsgerichts Urteil dringend notwendig. Genossenschaften sind immer nur dass, was ihre Mitglieder daraus machen. Bei den Bankgenossenschaften, aber auch bei einer Vielzahl der  Wohnungsgenossenschaften muss inzwischen von einer reinen Proforma Mitgliedschaft ausgegangen werden. Das ist ein klarer Missbrauch der Rechtsform und eine Missachtung des Genossenschaftsgesetz, denn die genossenschaftliche Partizipation und Selbstverwaltung wird grob missachtet. Aber auch die Frage inwieweit sich auch der Staat in internen Belange einer Genossenschaft einmischen darf sind kann nur durch ein Urteil des Verfassungsgerichts geklärt werdn.  

Das am Donnerstag im Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete Gesetz über den Mietendeckel gilt allseits in seiner Art als historisch. Einzelne Volksvertreter bezeichnen es sogar als ersten Meilenstein auf dem Weg in eine wiedererstehende sozialistische Planwirtschaft. „Sie wollen zurück in die DDR“, behauptet einer und bezeichnet das Projekt als „sozialistische Augenwischerei“.

Der Verband Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU), dem mehrheitlich Wohnungsgenossenschaften angehören, hat das juristische Novum für verfassungswidrig erklärt. „Nachdem das Gesetz jetzt vorliegt, hoffen wir auf eine rasche Klärung vor dem Verfassungsgericht“, teilt BBU-Vorstand Maren Kern in einer eiligen Presseinformation mit. Darin heißt es weiter: „Mit dem Mietendeckel hat das Berliner Abgeordnetenhaus heute ein Gesetz beschlossen, das nach unserer Ansicht in mehrfacher Hinsicht klar im Widerspruch zum Grundgesetz steht. Es bedeutet Rechtsunsicherheit und vorhersehbar enttäuschte Erwartungen für die Mieterinnen und Mieter. Vor allem aber bringt er schlechtere Investitionsbedingungen für den zur Marktentspannung dringend benötigten Neubau. Damit ist das Gesetz ein Deckel für die weitere positive Entwicklung Berlins.“

Das Medienecho klingt äußerst kontrovers. Die Tageszeitung „Die Welt“ sieht die Gesellschaft in einem „Kulturkampf der Versagenden gegen die Gestaltenden“. Durch den Mietendeckel werde aus der sozialen Marktwirtschaft für fünf Jahre „soziale Planwirtschaft“. Fast nur Positives erkennt die „tageszeitung“ (taz): „Es dürfte wenig Gesetze geben, die so vielen Menschen zugutekommen wie dieses: Es gilt für 1,5 Millionen Wohnungen, also für mehr als 2 Millionen Berlinerinnen und Berliner, über die Hälfte der Bevölkerung des Bundeslandes.“ Eine Auseinandersetzung vor Gericht sei auch wichtig. Schließlich müsse klar sein, ob das Neuland, das Berlin hier betritt, auch für andere Länder Vorbild sein kann. Der gravierende Unterschied zwischen einer Miete und einer Nutzungsgebühr sind nicht jedem klar.

Karge Reaktionen liegen aus den Führungsetagen der Wohnungsgenossenschaften vor. Sie erschöpfen sich in bisher bekannten Positionen. Eine einleuchtende Erklärung dafür liefert der Gründer der Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“, Rouzbeh Taheri, der selbst in einer Genossenschaftswohnung lebt. Er stellt eine enorme Diskrepanz zwischen Vorständen und Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften fest. Überraschender- und unverständlicherweise machten sich die Vorstände gerade großer Wohnungsgenossenschaften zum Sprachrohr der Wohnungseigentümer gegen den Mietendeckel. Im Deutschlandfunk klärte Taheri über die fragwürdigen Auffassungen von Genossenschaftsvorständen auf. „Viele der großen Genossenschaften verstehen sich als normaler Teil der Immobilienwirtschaft und haben vergessen, weshalb sie eigentlich mal gegründet worden sind. Nicht nur um günstige Mieten anzubieten, sondern auch um den Genossenschaftsgedanken, solidarischen Gedanken, auch in der Gesellschaft weiterzuverbreiten und davon haben sich leider viele Vorstände anscheinend verabschiedet.“ Die Kluft zwischen Vorständen sowie Aufsichtsräten einerseits und den Mitgliedern andererseits wächst also nicht nur, sondern sie ist bereits abgrundtief. ++ (wg/mgn/31.01.20 – 017)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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