Münster, 7. Januar 2016 (geno). Das Besondere an Genossenschaften ist nicht allgemein bekannt, und zahlreiche Missverständnisse ranken sich um sie. Das stellt Prof. Theresia Theurl, Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Genossenschaftswesen im Centrum für Angewandte Wirtschaftsforschung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, in einem Beitrag der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift „Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik“ fest. Daher sei es wichtig festzuhalten, dass Genossenschaften kein „dritter Weg“ zwischen staatlicher und privater Aktivität sind. Sie seien auch nicht Instrumente gemeinwirtschaftlicher Tätigkeit. Vielmehr handele es sich um privatwirtschaftliche Organisationen, die sich durch ihre kooperativen Koordinations- und Verfügungsrechtsstrukturen (Governance) auszeichnen. Sie entstünden durch einzelwirtschaftlich motivierte Zusammenarbeit, um Ergebnisse zu erzielen, die bei isolierten Aktivitäten nicht erreicht werden könnten. Das Erzielen einer Kooperationsrente durch Zusammenarbeit sei ein wesentliches – aber nicht das einzige – Merkmal des genossenschaftlichen Geschäftsmodells.
„Ein weiteres Merkmal besteht darin, dass die Zusammenarbeit weder ausschließlich im Unternehmen noch über den Markt organisiert wird. Genossenschaften sind also hybride Organisationen, sie arbeiten in Netzwerkstrukturen, die gleichzeitig die konkrete Arbeitsteilung abbilden“, schreibt Theurl.
Die Wissenschaftlerin geht in dem Beitrag weiterhin auf die Position von Genossenschaften in der DDR ein, die dort zu Instrumenten der Zentralverwaltungswirtschaft wurden. „Sie hießen weiter Genossenschaften, ihre Governance wurde jedoch ausgehöhlt, der marktwirtschaftliche Gehalt eliminiert. Zwar blieb das Genossenschaftsgesetz gültig, doch über Verordnungen und Satzungen wurden sie dem neuen Wirtschaftssystem angepasst.“ ++ (ws/mgn/07.01.16 – 004) www.genonachrichten.de, www.genossenschaftsnachrichten.de, genossenschaftswelt.de e-mail: 133mgn@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27
Eine weitere Besonderheit der Rechtsform eingetragene Genossenschaft ist der Förderauftrag: Dieses Thema wird von Prof. Theresia Theurl in diesem Beitrag nicht thematisiert.