Mogelpackung Volks- und Raiffeisenbanken. Es ist schon einigermaßen seltsam. Genossenschaften sind Unternehmen, die allein ihren Mitgliedern gehören und trotzdem sieht es in Sachen Transparenz, Mitbestimmung und Mitgliederförderung einigermaßen traurig aus.
Dies gilt vor allem für unsere Volks-und Raiffeisenbanken, die dank aufwendiger Marketingleistungen über ein gutes Image verfügen.
Wird hier der Rechtsmantel der eingetragenen Genossenschaft vorsätzlich missbraucht? Schauen Politik und Presse tatenlos weg? Wie steht es um die Verteilung der angesammelten Gewinne und Rücklagen. Was wird aus dem Genossenschaftsvermögen im Falle einer Fusion? Welche Macht und welchen Einfluss haben die genossenschaftlichen Verbände?
Sind die vielen Fusionen wirklich notwendig. Fusionen führen immer zur Auflösung der übergebenden Genossenschaft, die dann im Genossenschaftsregister unwiderruflich gelöscht wird. Gleichzeitig wird das Genossenschaftsvermögen an die andere Genossenschaft übertragen. Die Mitglieder werden in der übernehmenden Genossenschaft aufgenommen, die bislang eigenständige Genossenschaftsbank wird als Filiale weitergeführt.
Wer entscheidet über die Belange der Mitglieder? Die Vertreterversammlung, der Vorstand, der für die Prüfung zuständige Genossenschaftsverband oder die genossenschaftlichen Dach- und Spitzenverbände.
Volks- und Raiffeisenbanken funktionieren heute nicht mehr nach dem Prinzip der Genossenschaftsidee. Die Kunden der Genossenschaftsbanken werden behandelt wie die Kunden von Aktienbanken. Es gibt im Tagesgeschäft keine Unterscheidung zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern. Gewinnmaximierung und Rücklagenbildung steht vor Mitgliederförderung. Beides ist jedoch nicht mit dem Willen des Gesetzgebers vereinbar. So hat die Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache V/3500 den genossenschaftlichen Förderauftrag genau beschrieben: “Die Geschäftstätigkeit der Kreditgenossenschaften hat sich an der im Genossenschaftsgesetz statuierten Aufgabe auszurichten, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Da diese Förderung durch unmittelbar gewährte Sach- und Dienstleistungen verwirklicht werden soll, liegt der Geschäftszweck der Genossenschaften seinem Wesen nach nicht in der Erzielung von Gewinnen.”
In der Praxis wird als Mitgliederförderung – wie bei Aktienbanken – eine jährliche Dividende bezahlt. Die genossenschaftliche Förderung wird unterschlagen, der genossenschaftliche Förderauftrag wird als Sozialromantik abgestempelt. Dies kennzeichnet auch den Konflikt zwischen den Interessen des Managements und der Eigentümer.
Das aktuelle Buch von Georg Scheumann soll dazu beitragen die Informationslücke zu schließen. Scheumann befasst sich neben den vorgenannten Themenbereichen auch mit möglichen Satzungsänderungen. Letztendlich werden die Genossenschaftsmitglieder aufgefordert sich ihre Genossenschaft zurückzuholen.
Der Autor Georg Vorstand ist Vorstand der Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder igenos e.V.
1 Kommentar.
[…] dem umfangreichen Werk heißt es: “Der Förderauftrag der Genossenschaften geht vom Grundgedanken des Mitgliederwirtschaftens aus. Die Mitglieder der […]