Hamburg, 17. Juni 2019 (geno). Genossenschaften sind private Unternehmen. Aus diesem Grund unterliegen sie – ebenso wie Vereine, Verbände und Firmen – keinerlei presserechtlicher Auskunftspflicht. Das sagte Prof. Udo Branahl von der Technischen Universität (TU) Dortmund am Wochenende in Hamburg auf der Jahrestagung der Vereinigung investigativer Journalisten „Netzwerk Recherche“. Allerdings bestehe seitens der Medien und deren Vertretern ein Auskunftsanspruch gegenüber den Aufsichtsgremien und -behörden sämtlicher Genossenschaften. Insofern relativiere sich die desöfteren von Genossenschaften geäußerte Ansicht, dass sie gegenüber der Presse keinerlei Informationen herauszugeben brauchen. Allein schon wegen der Außendarstellung und der Imagepflege stehe es Genossenschaften aller Couleur gut zu Gesicht, Transparenz und Offenheit in jeder Richtung zu gewährleisten.
Nach Auffassung des Dortmunder Kommunikationswissenschaftlers tappen Genossenschaftsvorstände sehr leicht in eine schwerwiegende Informationsfalle, wenn sie sich dogmatisch auf ein Schweigerecht zurückziehen. Das gelte insbesondere dann, wenn bereits bestimmte Verdachtsmomente in der Öffentlichkeit zutage getreten sind. Dabei sei es gleichgültig, auf welchen Informationen aus welchen Kreisen auch immer die Vermutungen und Verdächtigungen beruhen. Insofern sollten Genossenschaften die von Journalisten angebotene „Gelegenheit zur Stellungnahme“ in jedem Fall und ausgiebig nutzen, um bei Bedarf „reinen Tisch zu machen“. ++ (me/mgn/17.06.19 – 112)
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