Gewinnmaximierung kein Auftrag von Genossenschaftsbanken – „Abkehr von der Genossenschaftsidee“

Koblenz, 24. August 2017 (geno). „Werden die Mitglieder der Volks- und Raiffeisenbanken verraten und verkauft?“. Diese äußerst provokant anmutende Frage beantwortet der Bankgenossenschaftsexperte Georg Scheumann  in seinem Buch mit dem Titel „Die Abkehr von der Genossenschaftsidee“.  veröffentlicht wurden.  „In den vergangenen 20 Jahren habe ich mehr über das Wesen der Rechtsform eG gelernt als ich mir je hätte träumen lassen. Ich habe erkannt, wie sehr diese Rechtsform zum Nutzen einiger weniger missbraucht wird. Und wie viele Vorstände und noch mehr Aufsichtsräte – oft unwissend – dabei mitmachen“, schreibt der Autor im Vorwort. Den Mitgliedern der Genossenschaftsbanken werde seit Jahren eingeredet, dass alles Handeln einer Volks- und Raiffeisenbank nur zum Besten der Mitglieder geschieht. Der einer Genossenschaft obliegende Auftrag, die Mitglieder zu fördern, werde umgedeutet in Förderung der Region und der sozialen und gemeinnützigen Einrichtungen im Geschäftsgebiet der Genossenschaft. Der Gesetzgeber aber habe eine klare, unmissverständliche und nicht nach Belieben anders deutbare Beschreibung des Auftrags und der Rechtsgrundlage einer Kreditgenossenschaft abgegeben. Wie sehr dieser Auftrag und der besondere Zweck dieser ganz besonderen Rechtsform heute missachtet werde, beschreibe das vorliegende Buch. Es werde wieder einmal Zeit, der Wahrheit jenen Raum zu geben, den sie verdient. Und es sei Zeit, dass sich die Genossenschaftsmitglieder wehren und von den Vorständen Rechenschaft verlangen. Das gelte insbesondere für diejenigen, die den zwingend auferlegten Auftrag zur Mitgliederförderung missachten und stattdessen Gewinnmaximierung zugunsten der Bank betreiben. Für Gewinnmaximierung habe der Gesetzgeber genügend andere Rechtsformen zur Verfügung gestellt. 

Im Geleitwort des Herausgebers weist Gerald Wiegner darauf hin, dass die Gefahr der Verzerrung des Genossenschaftsgedankens nicht erst ein Phänomen der modernen Gesellschaft ist. „Der Schutz der Genossenschaftsmitglieder vor ihren Verwaltungsorganen wurde erstmals im März 1889 im Reichstag eingefordert und protokolliert„, stellt er fest. Es sei deshalb an der Zeit, den Gesetzgeber an seine Verpflichtungen zu erinnern. In dem Buch gehe es darum, dass die Bankmitglieder im Zentrum der Geschäftstätigkeit stehen. Sie würden persönlich mit ihrer Einlage und Nachschusspflicht haften, auf den Wertzuwachs ihrer Geschäftsanteile verzichten und dafür als Gegenleistung den Rechtsanspruch auf eine persönliche Förderung durch ihre Genossenschaft erwerben.

Der Autor des vom Verlag Union DESIGN Group eG publizierten Werkes ist ein Insider und langjähriger Kenner der Branche. Der genossenschaftliche Bankbetriebswirt war von 1981 bis 1996 Vorstandsmitglied der Raiffeisenbank Neuhof a. d. Zenn. Er betrachtet sich als Verfechter der wahren Genossenschaftslehre und engagiert sich als Vorstand bei igenos e.V. der Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder,  Durch ganz persönliche Erlebnisse und Ereignisse in seinem unmittelbaren Umfeld ist Scheumann wohl gründlich „entzaubert“ worden und hat in der Landschaft der deutschen Genossenschaftsbanken selbstzerstörerische Krebsgeschwüre identifiziert. Es werden also qualifizierte Chirurgen und Heilpraktiker gebraucht, um das Genossenschaftswesen im Finanzsektor zu retten und zu revitalisieren. Man darf also gespannt sein, ob  Scheumanns Buch dem eines Whistleblowers ebenbürtig ist und nicht nur die 18,4 Millionen weitgehend ahnungslosen Mitglieder der Genossenschaftsbanken vom Hocker reißt und aktiviert, sondern auch viele andere Zeitgenossen, die neue und andere Gesellschaftsstrukturen als die derzeit verkrusteten, in einer Art Stillstand verharrenden herbeisehnen. ++ (bi/mgn/24.08.17 – 170)

www.genonachrichten.wordpress.com, www.genossenschaftsnachrichten.wordpress.com, www.genossenschaftswelt.de, e-mail: 133mgn@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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