Genossenschaften Teil von 4.300 Forstbetriebsgemeinschaften

Füssen/Wangen, 25. April 2025 (geno). Genossenschaften sind wesentlicher Teil der insgesamt 4.300 in Deutschland existierenden Forstbetriebsgemeinschaften (FBG). Besonders starke – meist altrechtliche – Waldgenossenschaften gibt es in Thüringen, Baden-Württemberg und Bayern. Aus einem dieser Forst-Bündnisse im West-Allgäu berichtete am „Tag des Baumes“ der Deutschlandfunk am Freitag. Bei einem Waldgang erläuterte Andreas Tilger von der FBG Westallgäu dem Reporter der Redaktion „Umwelt und Verbraucher“ die Rechte und Pflichten der Waldbesitzer. Zu seiner FBG gehören 555 Waldbesitzer, die über elf Hektar Wald verfügen und dafür Verantwortung tragen. Beispielsweise haften die Waldeigentümer auch für einen instabil gewordenen Baum am Waldesrand, der vom Specht „angefressen“ wurde und nun droht, auf die Straße zu stürzen.

Bundesweit gibt es 1,8 Millionen Waldbesitzer. Jedem von ihnen gehören im Durchschnitt 2,2 Hektar Forstfläche. Oft wechselt der Wald durch Erbschaft seinen Eigentümer. Die Studentin Antonia Reich hat durch Schenkung von sieben Hektar Wald durch ihre Tante die für sie zunächst rätselhafte Immobilie erhalten. Nun muss sie sich um Holzeinschlag, Borkenkäfer und Baumpflanzen kümmern. Es scheint sie zu reizen, sich in der Natur zu engagieren. Marius Herz hält die Tätigkeit in dem von seinem Vater geerbten Wald für einen angenehmen Ausgleich zur alltäglichen Büroarbeit. ++ (fg/mgn/25.04.25 – 065)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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