Bad Salzungen / Schmalkalden25.03.25. Aber ist das wirklich Alles? Was sind die Hintergründe? Stellen die Vorgänge um die Effenberg-Bank das Prüfungsmonopol und somit das Geschäftsmodell der genossenschaftlichen Prüfungsverbände endgültig in Frage?
Wie allgemein bekannt ist sind Genossenschaften keine Kapital-, sondern Personengesellschaften.
Sie sind Gemeinschaftsunternehmen, die gemeinschaftliches Vermögen verwalten und daher besonderen Transparenzpflichten unterliegen. Dies betrifft auch den BVR (Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken e.V.) und besonders die von der Effenberg-Bank eingereichte und ( vom Sonderbeauftragten der BaFin inzwischen zurückgerufenen) Klage beim LG Berlin gegen den Dachverband.
Zum besonderen Schutz der Mitglieder und Gläubiger, aber auch zur Überprüfung des genossenschaftlichen Förderauftrags muss sich jede eingetragene Genossenschaft einer Pflichtprüfung durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband unterziehen.
Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände verfügen über ein gesetzliches Prüfungsmonopol, das zuletzt durch das Bundesverfassungsgericht 1 BVR 1759/91, bestätigt wurde, da sich die genossenschaftsrechtliche Prüfung im Gegensatz zum handelsrechtlichen Prüfungsverfahren nicht auf die Prüfung der Bilanzen beschränkt, sondern die „wirtschaftlichen Verhältnisse“ und die „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung“ umfasst.
Für das vorstehend beschriebene genossenschaftliche Prüfungsverfahren ist bei der VR-Bank Bad-Salzungen Schmalkalden eG – spätestens seit der außerordentlichen Generalversammlung vom 26. März 2024 – der Genoverband e.V. Neu Isenburg verantwortlich. Nach dem Austritt aus dem PDG und dem Eintritt in den Genoverband wurde eine Vereinbarung zur Übertragung des Prüfungsrechts und der Aufsichtspflicht getroffen. Dies betrifft bereits den Jahresabschluss 2023 der VR-Bank. Nach Ansicht von genoleaks geht dieser Schuss nun nach hinten los.
Mit dem Verbandswechsel fällt auch die von igenos e.V. 2024 mehrfach thematisierte Verschleuderung von Genossenschaftsvermögen und die in diesem Zusammenhang stehenden diversen Immobiliengeschäfte in den Verantwortungsbereich des Genoverband e.V.
Dazu gehören auch die Umstände der Bestellung von Frau RA Dr. Althans zur Versammlungsleiterin im Vorfeld der außerordentlichen Generalversammlung vom 26. März 2024 und auch die Beauftragung der AWADO Gruppe, die derzeit eine Sonderkonjunktur erlebt.
Der Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden des Genoverband sowie der heute bekannt gewordene Rückzug des mit den bekannten, strittigen Immobiliengeschäften bestens vertrauten Verbandsrates sind daher für igenos nachvollziehbar und folgerichtig. Diese dürfte eine Folge, der aus Sicht von igenos bestehenden, groben Verletzung des genossenschaftlichen Förderauftrags und der damit verbundenen missbräuchlichen Nutzung der Rechtsform Genossenschaft sein.