Berlin, 18. Dezember 2024 (geno) . Das Amtsgericht Berlin-Mitte fällte am Mittwoch ein wegweisendes Urteil. Es wies die Klage der Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum (WGZ) Berlin ab, die versucht hatte, einem Wohnungsinhaber und zugleich Genossenschaftsmitglied ein höheres Nutzungsentgelt aufzuzwingen. Dazu hatten die Führungsgremien den Berliner Mietspiegel instrumentalisiert. Bei der übergroßen Mehrheit der WGZ-Bewohner wurde diese häufig „Mietpreiserhöhung“ genannte Zusatzzahlung oder – richtigerweise – Entgelterhöhung widerspruchslos hingenommen. Nur Bernd Landgraf und Manfred Rudel wehrten sich gegen das Anheben des Entgelts und stimmten dem nicht zu. Sie konnten nachweisen, dass ein höheres Nutzungsentgelt nicht gerechtfertigt ist.
Die WGZ-Leitung reagierte mit einer Klage beim zuständigen Amtsgericht, konnte jedoch während des Verfahrens mit ihren inakzeptablen, weitgehend aus der Luft gegriffenen Argumenten gegenüber den beiden Beklagten und den Richtern nicht durchdringen. Da die Klägerin zudem diese leichtgewichtigen Gründe beständig wiederholte und keine anderen, und zwar überzeugende Motive zu nennen in der Lage war, versickerten ihre Darlegungen in einer juristischen Sackgasse. Gleiches spielte sich in dem Rudel-Parallelverfahren ab.
Die Entscheidung der Berliner Amtsrichter wiegt deswegen so schwer, weil Deutschlands Wohnungsgenossen oft landauf und landab seit Jahren und Jahrzehnten mit solch schlichten, ohne sachliche Gründe erhobenen Zahlungsforderungen von den Leitungsgremien ihrer Wohnungsgenossenschaften zu Unrecht konfrontiert und regelrecht „abgezockt“ werden. Insofern sollte das aktuelle Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte möglichst vielen Wohnungsgenossen Anlass sein, einen äußerst kritischen Blick auf den Schriftwechsel mit den Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern ihrer Genossenschaften zu werfen. Auch den häufig involvierten Vertreterversammlungen entzieht sich nicht selten der klare Unterschied zwischen „Miete“ und „Nutzungsentgelt“. Dabei sollte immer die jeweilige Satzung Grundlage jeglichen Handelns sein und im Vordergrund stehen. Sie ist einziges Maß der Wahrheit in einer Genossenschaft. Der Prozess wurde von Mitgliedern der Initiative GvU Genossenschaft von unten unterstützt. Die Genossenschaft ist Mitglied im BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. ++ (wg/mgn/18.12.24 – 166)
www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27
2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Bravo und Gratulation den Genossenschaftsmitgliedern!
Ist ein einzelnes Amtsgerichtsurteil ein „wegweisendes Urteil für deutsche Wohnungsgenossen“? Es ist sicher ein interessantes Urteil, bei dem sich die Genossenschaft fragen sollte, was hier falsch gelaufen ist. Was wird die Folge sein? Sie werden ihren Fehler korrigieren und dann die Nutzungsentgelterhöhungen bei den beiden durchsetzen.