Genossenschaftsidee: Operation „Kürbis“ läuft seit 90 Jahren

Berlin, 30. Oktober 2024 (geno). Ein in fast allen Belangen schräges Jubiläum begeht Deutschland am 30.10. 2024. Vor 90 Jahren wurde die demokratischen Grundausrichtung der Genossenschaften durch eine Gesetzesänderung neu definiert. Mit der „Operation Kürbis“ begann am 30.10.1934 die systematische Aushöhlung der Genossenschaftsidee.

Wesentliche Kernelemente der Gesetzesnovelle von 1934 waren die Zwangsmitgliedschaft und Pflichtprüfung durch einen staatlich kontrollierten Genossenschaftsverband. Die im Rahmen des Ermächtigungsgesetzes beschlossene Gesetzesnovelle diente der Gleichschaltung der Genossenschaften mit bzw. in die nationalsozialistische Zwangswirtschaft. Die Novelle wurde formell von der Reichsregierung beschlossen und von Adolf Hitler als Führer und Reichskanzler und Reichsjustizminister Gürtner unterzeichnet. Eine parlamentarische Mehrheit war für das Inkrafttreten nicht mehr erforderlich.  Seit dem Ermächtigungsgesetz vom März 1933 lag die gesamte Staatsgewalt in den Händen der nationalsozialistischen Reichsregierung.
Ein weiterer Eckpunkt der Novelle war die Neuinterpretation des genossenschaftlichen Förderungsauftrags, der nun auf die Volksgemeinschaft ausgerichtet war, und die Durchsetzung des Führerprinzips, das bis heute mit aller Härte durchgesetzt wird.

Nach Kaltenborn lässt sich der Charakter der genossenschaftlichen Organisation von 1933 bis 1945 wie folgt zusammenfassen: „Sie war williger Bestandteil des nationalsozialistischen Machtapparates.
 Von einer genossenschaftlichen Bewegung konnte keine Rede sein.“ Kaltenborn resümierte: „Die Genossenschaftsbewegung war tot. Was als formale Hülle noch existierte, war seelenlos“.

Die Machtposition der genossenschaftlichen Spitzenverbände und das Prüfungsmonopol wurden auch nach 1945 nicht aufgehoben.

Die Aufdeckung der „Operation Kürbis“ durch GenoLeaks im Jahr 2015 liefert eine Erklärung für viele offene Fragen. Bis heute verteidigen die Genossenschaftsverbände ihr braunes Erbe und kämpfen um das Prüfungsmonopol, das Wettbewerb ausschließt und damit ihre Finanzierung sichert. „Die Genossenschaft wird von dem Verband geprüft, dem sie angehört, GenG (§ 55)“. Was als Anschlusszwang in die Geschichte der Genossenschaften eingegangen ist, ist heute noch Gesetz.
vgl. Wilhelm Kaltenborn: verdrängte Vergangenheit 

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