Düsseldorf/Paris/Miami, 28. Oktober 2024 (geno). Wiederum steht eine deutsche Genossenschaftsbank im Zenit eines Finanz- und Betrugsskandals, der seit Beginn des Monats Oktober sogar europaweite und interkontinentale Verflechtungen offenbart. Die in Düsseldorf ansässige Regionalzeitung „Rheinische Post“ verfolgt den Fall, zu dessen Auslöserin und Hauptdarstellerin die französische Finanzberaterin Aurelie Bard gehört, federführend. Am Montag veröffentlicht die westdeutsche Zeitung ein an die Kundschaft gerichtetes Schreiben des Vorstandes der Volksbank Düsseldorf Neuss mit der zentralen Aussage, dass der Vorfall „keine Auswirkung auf den normalen operativen Geschäftsbetrieb“ habe. Bard werde Betrug, Diebstahl und Unterschlagung von Firmengeldern vorgeworfen. Die schillernde Glamour-Frau, die zuvor als Schatzmeisterin des französischen Moderkonzerns Kiabi tätig gewesen ist und inzwischen von den französischen Behörden auf Korsika in Untersuchungshaft genommen worden ist, habe mutmaßlich die heile Welt des Instituts durcheinandergebracht. Die Presseerklärung der Genossenschaftsbank ist hier hinterlegt.
Im Zentrum steht das Verschwinden von 100 Millionen Euro, mit denen Bard ihr Luxusleben sowie auffällige Immobilienkäufe in Florida (USA) finanziert haben soll. Die Untersuchungen zum Verbleib der erheblichen Summe sind maßgeblich durch eine Klage US-amerikanischer Anwälte vor dem Bezirksgericht Miami-Dade County – einem der größten USA-Verwaltungsbezirke – ins Rollen gekommen. Inzwischen ermitteln auch französische und deutsche Strafermittlungsbehörden. Einen wichtigen Impuls gab wohl auch der Hinweis eines jungen prominenten Fußballspielers in den sogenannten sozialen Medien, der sich von Bard um 680.000 Euro geprellt fühlt.
Unter Hinweis auf die aufgenommenen juristischen Aufklärungsversuche informiert die Volks- und Raiffeisenbank Düsseldorf Neuss:“ Aufgrund des Bankengeheimnisses und der laufenden Ermittlungen der Strafermittlungsbehörden können und dürfen wir Ihnen aktuell keine näheren Auskünfte mitteilen“, Dass die „rechtliche Weste“ der Bank nicht ganz weiß ist, lässt die Anmerkung vermuten, dass „das Kreditinstitut Rücklagen gebildet hat, falls es tatsächlich Schadenersatz zahlen müsste. Im Übrigen zähle man auf die Rückendeckung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR). ++ (ez/mgn/28.10.24 – 131)
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