Berlin/Bonn/Bullay den 11.September 2024. Ende 2016 wurde Deutschlands erste UNESCO-Nominierung in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen: …die „Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften“. Damit setzt Deutschland einen neuen Impuls im Rahmen der internationalen Umsetzung der UNESCO-Konvention und trägt zur Vielfalt auf den UNESCO-Listen bei.
igenos e.V. sieht den Welterbestatus in hohem Maße gefährdet. Grund hierfür ist die Dominanz des weitgehend vom BVR (Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken) geprägten genossenschaftlichen Bankensektors, der über 80% aller Genossenschaftsmitglieder in Deutschland stellt. Auch beim GdW Gesamtverband der Wohnungswirtschaft gibt es bei den Wohnungsgenossen erhebliche Probleme bei der Interpretation und Umsetzung der genossenschaftlichen Werte. Betroffen ist jeder 2. Wohnungsgenosse einer GdW-Wohnungsgenossenschaft. Damit reduziert sich die Zahl der „echten Genossenschaftsmitglieder“ in Deutschland auf ca. 2,5 Millionen, wovon der überwiegende Teil Mitglied einer Konsumgenossenschaft ist.
Im Gegensatz zu materiellen Welterbestätten gibt es laut GenoLeaks für immaterielles Kulturerbes kein klar definiertes Verfahren für eine Aberkennung.
Die Entscheidung basiert häufig auf Berichten der Betroffenen oder unabhängigen Experten, die den Status und die Praxis bewerten. Um zu vermeiden, dass immaterielles Kulturerbe offiziell von der Liste von der Liste zu streichen, versucht die UNESCO stattdessen in der Regel Maßnahmen zur Revitalisierung oder zur Förderung der Erhaltung zu ergreifen, wenn ein immateriellen Kulturerbes bedroht ist. Ein häufig angewandtes Instrument ist ist die Aufnahme des gefährdeten Kulturerbes in eine spezielle rote Liste „dringend erhaltungsbedürftige immaterielles Kulturerbe“ zu setzen, anstatt es zu zu streichen.
Die einfachste Lösung zur Revitalisierung der genossenschaftlichen Idee hat der Erfinder der Volksbanken selbst vorgeschlagen: Schulze Delitzsch antwortete auf die Frage nach der Umwandlung einer eG in eine AG, „dass dies für die Mitglieder einer eG wohl ein Segen sei, den man nicht ausschlagen sollte“. Die Abgrenzung zwischen Genossenschaft und Kapitalgesellschaft ist nicht neu. igenos weist laut genoleaks dem BVR eine Missachtung genossenschaftlicher Prinzipien nach und empfiehlt eine Neuordnung der genossenschaftlichen Organisation. Aus den vorgenannten Gründen ist die Ausgliederung des BVR aus dem DGRV naheliegend. igenos empfiehlt den Rechtsformwechsel in eine genossenschaftliche AG. Im Interesse der Mitglieder und der ursprünglichen Kernidee sollte den Überlegungen von Schulze Delitzsch gefolgt werden.