Gefährdet der BVR den UNESCO Weltkulturerbe Status der Genossenschaftsidee?

Bonn/Berlin, den 9.September 2024. igenos e.V. sieht den UNESCO-Welterbestatus der Genossenschaftsidee stark gefährdet. Grund dafür ist das Verhalten und die Dominanz des genossenschaftlichen Bankensektors, der über 80% aller Genossenschaftsmitglieder in Deutschland repräsentiert und die Genossenschaftsidee in grober Weise zu Werbezwecken missbraucht. Laut igenos prägt ein nach dem Top-Down-Führerprinzip gesteuerter Bankenverband, der BVR, das Bild der gesamten deutschen Genossenschaftslandschaft. Die Hintergründe hat igenos in den letzten 10 Jahren sehr genau unter die Lupe genommen. Der BVR (Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken e.V.) verstößt gegen die genossenschaftlichen Werte und mit seinen Beschlüssen gegen die Präambel seiner eigenen Satzung – und das in ziemlich eklatanter Weise. Wie in den GenoNachrichten vom 5.September 2024 wie folgt beschrieben: „Das Leitbild der genossenschaftlichen Bankengruppe ist und bleibt die rechtlich und wirtschaftlich selbständige Genossenschaftsbank vor Ort – ohne Wenn und Aber. Die genossenschaftliche Bankengruppe ist kein Konzern, und sie wird es auch in Zukunft nicht werden. Die Subsidarität und die Autonomie der Mitglieder des BVR und ihrer Organe müssen gewahrt werden.“

Die Gefährdung des  Weltkulturen Status durch die Genossenschaftsbanken ist aber nichts Neues. Der Mitgliederanteil  liegt bei den Genossenschaftsbanken laut Einschätzung von igenos, durchschnittlich unter 50%.  Ein umfangreicher Leistungsaustausch mit Nichtmitgliederkunden steht in Widerspruch zur Kon­struktion einer Genossenschaft. Dessen ungeachtet existiert das Nicht­mitgliedergeschäft fast im gesamten genossenschaftlichen Wirtschaftssektor, und in bestimmten Sparten hat man sich an ein umfangreiches „Fremdgeschäft“ gewöhnt. Zwar wird in der Kom­munikation von Genossenschaften nach außen die Mitgliedschaft als Alleinstellungsmerkmal propagiert, doch fehlt es oft am Bemühen, durch aktives Heranführen langjähriger Nur-Kunden an die Trägerschaft dem werbepolitischen Argument für das Nichtmitgliedergeschäft Glaubwürdigkeit zu verschaffen. So bleibt das Nichtmitgliedergeschäft ein Dauerthema und Gegenstand kontroverser Diskussionen.

Selbst ein ausuferndes Fremdgeschäft wird gewöhnlich damit begründet, dass es für die Gewinnung neuer Mitglieder aus dem Kreis der Nur-Kunden notwendig sei. Bei dauerhaft hohem Anteil der Nichtmitglieder an der Gesamtkundenzahl erscheint diese Absicht allerdings nicht nachvollziehbar. Es scheint, als werde im Nichtmitglieder-Kunden immer weniger ein potenzielles künftiges Mitglied gesehen. Denn wo Kunden- und Mitgliederzahl weit auseinander klaffen, darf unterstellt werden, dass dieser Zustand nicht mit der Absicht herbeigeführt wurde, die Nur-Kunden binnen absehbarer Zeit dem Mitgliederkreis zuzuführen. Im Übrigen behielte das Nicht­mitgliedergeschäft seine Bedeutung als Instrument zur Werbung neuer Mitglieder auch dann, wenn es einen den Geschäftsverkehr mit Mitgliedern lediglich ergänzenden Charakter aufweisen würde. Das Nichtmitgliedergeschäft ist vielerorts zu einer „tragenden Säule“ der Geschäfts­tätigkeit geworden und hat den Rang eines „normalen“ Geschäftes angenommen.

Damit einher geht ein Marketing, das auf nennenswerte Vorteile für die Mitglieder verzichtet, was in annähernd gleichen Konditionen für Mitglieder- und „Fremdkunden“ zum Ausdruck kommt. Außer einer Dividende, die ohnehin nur Mitgliedern zugutekommen kann, sind zeitweise keine „Anreize“ für Mitglieder-Kunden auszumachen. Durch eine Geschäftspolitik der generellen Kundenorientierung geraten Genossenschaften auf die Entartungsspur, und Mitglieder, die sich mit organisationsfremden Kunden gleichgestellt sehen, fühlen sich falsch behandelt. Bleibt eine wirtschaftliche Vorzugsförderung der Mitglieder primär auf der Hauptleistungsebene aus, ten­diert das Kooperativ zur bloßen „Dividendengenossenschaft“. Wird diese nicht als „genossenschaftsgemäß“ an­erkannte Kapitalbeteiligungsdividende einer Dividende oder Rückvergütung nach Maßgabe des Geschäftsumfangs mit dem Genossenschaftsunternehmen vorgezogen, sieht manches Mitglied in der Genossenschaft lediglich eine Kapitalanlagestelle.

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