Berlin/Bullay den 26.Juli 2024. Die GenoNachrichten befassen sich regelmäßig mit der Weiterbildung des Genossenschaftsrechts. In der letzten Novelle 2017 wurden die gesetzlichen Prüfungsverbände aufgefordert, die Erfüllung des genossenschaftlichen Förderauftrags zu prüfen und zu bestätigen. 

In der anstehenden Novelle wird noch einmal bekräftigt, dass „Kapitalsammelspiele“, also die Erhaltung und Verwaltung von Vermögen oder die gemeinschaftliche Anlage von Vermögen, keinen Förderzweck darstellen. Dies ist richtig und wichtig, um einen Missbrauch der Rechtsform der Genossenschaft zu verhindern.

Diskussionswürdig ist die Aussage, dass Genossenschaften für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften stehen oder einen wesentlichen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Dieses „Wunschdenken“ würde eine komplette Überarbeitung des Genossenschaftsgesetzes und insbesondere des in § 1 formulierten Förderauftrags voraussetzen.

In diesem Zusammenhang greifen wir die Frage „Quo vadis Genossenschaft ?“ noch einmal auf. Treffender aber wohl in diesem Sinne: „Wie soll es mit euch weitergehen, und wo soll das enden?“

Mancher Leser der GenoNachrichten, dem die genossenschaftliche Szene nicht fremd ist, mag diese Frage als total überflüssig empfinden und sich sagen: „Die Welt der Genossenschaften“ ist doch so, wie sie sich gerade zeigt, ganz in Ordnung.

Niemand wird bestreiten wollen, dass Genossenschaften sich in der Vergangenheit große Verdienste erworben haben, indem sie sich bis in die Gegenwart mitglieder- und auch zivilgesellschaftsnützlich erwiesen. In Krisenzeiten wurden sie als stabilisierender Faktor im Wirtschaftsleben gelobt. Die „Förderung ihrer Mitglieder“ ist ihr gesetzlich vorgegebener Auftrag. Sie haben ihre Mitglieder zu unterstützen – nicht Dritte. Das soll nutzerbezogen und nicht kapitalwirtschaftlich geschehen. Das Genossenschaftsgesetz lässt zwar Geschäfte mit Nichtmitgliedern zu, aber es heißt dort an keiner Stelle, Genossenschaften hätten auch diese nach besten Kräften zu fördern. Soweit gesehen könnte das Bekenntnis zu diesen Kooperativen lauten: Genossenschaften sind förderzweckgebundene Selbsthilfeeinrichtungen ihrer Mitglieder. 

Wer das Genossenschaftsgesetz ernst nimmt und ihm nichts insgeheim auflädt, was ihm darin an Änderungsbedarf vorschwebt, wird ehrlicherweise eingestehen müssen: Ich finde darin nichts von Sozialbindung, Pflicht zur Gemeinwohlverträglichkeit, nichts von Indienstnahme für die Bewältigung von Sorgen und Nöten der Allgemeinheit. Man mag einwenden, seit der Novelle 2006 gäbe es doch neben den Wirtschaftsgenossenschaften auch Sozial- und Kulturgenossenschaften. Richtig, aber sie haben eben auch vorrangig ihre Mitglieder zu fördern. Und wer deren Förderung bedarf, kann Mitglied werden.

In diesem Kontext muss an die vor 75 Jahren nach der Machtergreifung Hitlers im Eiltempo erfolgte Einverleibung der deutschen Genossenschaften in die Gemeinschaft aller Volksgenossen erinnert werden. Die nationalsozialistische Leitlinie „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ wurde zu einer Kernformel auch für ein echtes Genossenschaftswesen erklärt. Umgesetzt wurde dieses Motto in verschärfter Form. Die Genossenschaften waren zu Genossenschaften der Gemeinschaft aller Volksgenossen verfremdet. 

Man darf mit Fug und Recht vom Untergang der damaligen Genossenschaft als Unternehmenstyp gängigen Formats sprechen, aber auch davon, dass davon Spuren verblieben sind und es in neuerer Zeit gewisse Kreise zu ihrem erklärten Anliegen machen, heute bestehende oder noch zu gründende Genossenschaften in eben die Richtungen zu drängen, in denen Genossenschaften während der NS-Zeit bis zur Unkenntlichkeit verformt, wenn nicht gar liquidiert wurden. Gewiss sind es nicht die Führungskräfte der Genossenschaften in unserem Land, die  gemeinwirtschaftliche oder besser solidarwirtschaftliche Ideen oder Konzepte träumen und allen Ernstes meinen, das deutsche Genossenschaftswesen brauche dringend Veränderung dieser Art. Dort gibt es anderes zu tun.

Und gerade deshalb ist an die Führungskräfte im Vorstand und die Aufsichtsräte heutiger Genossenschaften die Eingangsfrage gerichtet: Quo vadis – wohin soll die weitere Fahrt gehen? Eingedenk dessen, dass die Genossenschaften in Deutschland weitaus überwiegend als Wirtschaftsgebilde in ihrer aktuellen Verfassung weder an gemeinwirtschaftlicher noch an kollektivistischer Verfärbung interessiert sind.

Ist es nicht an der Zeit den braunen Sumpf auszutrocknen und die Genossenschaftsidee aus der Sackgasse zu befreien, indem wir das genossenschaftliche Führerprinzip aufgeben? Weltweit geben allein die Genossenschaftsmitglieder die Richtung Ihrer Genossenschaft vor. Nur in Deutschland und Österreich wurde die Genossenschaftsidee im Rahmen der nationalsozialistischen Machtergreifung von den Genossenschaftsverbänden gekapert. Genossenschaften quo vadis.
AG Genossenschaftsrecht igenos e.V.

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