Herzensanliegen: Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft aus 1934

Berlin, 4. Juli 2024 (geno). Eines seiner Herzensanliegen ist die Abschaffung der 1934 in das Gesetz aufgenommenen Zwangsmitgliedschaft einer Genossenschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband. Ganz konkret handelt es sich um den § 54 GenG (Genossenschaftsgesetz).

Das bekennt der Vorstandssprecher der Zentralkonsum eG, Martin Bergner, in dem Editorial zum jüngsten Informationsmagazin seiner Organisation. Aus einem Verband entstanden sei der Zentralkonsum heute formal kein Verband mehr, tue aber alles, was ein solcher tun sollte und wozu es Verbände eigentlich gibt.

„Weil wir nämlich nicht nur ‚Verband‘ ohne Verbandsbeiträge sind, sondern auch ein erfolgreiches Wirtschaftsunternehmen. Das versetzt uns in die Lage, für unsere Mitglieder sehr attraktive und hochwertige Dienstleistungen sowie eine garantierte Verzinsung von mindestens 4 % ihrer Anteile bereitzustellen – und es macht uns stark und unabhängig, um auf der politischen Ebene frei und selbstbewusst agieren zu können“, schreibt Bergner. ++ (zg/mgn/o4.07.24 – 080)

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Martin Bergner
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