Erfurt/Koblenz, 29. Mai 2024 (geno). Der Genoverband e.V. und sein Dienstleister AWADO haben die außerordentliche Mitgliederversammlung der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG am 26. März dieses Jahres in Erfurt gesteuert. Ein eingespieltes Team, auch wenn es darum geht die Rechte der Genossenschaftsmitglieder zu unterdrücken. Zu diesem Schluss kommt zumindest das Recherche-Netzwerk GenoLeaks.
Bisher sei bekannt gewesen, dass die von igenos e.V. für den 26. Januar 2024 einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung auf den 26. März 2024 verschoben wurde. Die Mitglieder seien vor vollendete Tatsachen gestellt worden, denn drei Tage vor der Veranstaltung wurde ein Sanierungsvertrag mit dem Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) beschlossen. Dieser wurde offenbar von den beiden Sonderbeauftragten der BAFin verhandelt. Wurde das Kreditwesengesetz (KWG) zum Ermächtigungsgesetz (Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich RGBl) umgebaut? Denn neben einer Satzungsänderung ist auch der Wechsel des Prüfungsverbandes ein Thema. Auf jeden Fall handelt es sich um massive Eingriffe in die Satzungsfreiheit. Auf der Zusammenkunft sei, laut genoleaks, auch gegen § 46 des Genossenschaftsgesetzes verstoßen worden, indem bei der Wahl des Aufsichtsrates die Anzahl der Mitglieder von 18 auf 12 reduziert worden ist. Es häuften sich weitere Merkwürdigkeiten fundamentaler Art. Eine davon bestand in der seltsamen Inthronisierung der Versammlungsleiterin.
Dazu teilt GenoLeaks mit: „Nachweislich wurde die ehemalige Leiterin der Rechtsabteilung des GVB (Genossenschaftsverband Bayern) und Mitherausgeberin eines Kommentars zum Genossenschaftsrecht bereits am 01.03.24 vom Generalbevollmächtigten der BaFin beauftragt, die Versammlungsleitung der a.o. Generalversammlung am 26.03.24 in Erfurt zu übernehmen. Die dafür formal notwendige Mitgliedschaft in der Genossenschaft war schnell organisiert.“ Ziel sei gewesen, den Kandidaten der Genossenschaftsmitglieder vor Ort, Andreas Trautvetter, als Versammlungsleiter zu verhindern. Diese Kabale gelang – wie weitere andere auch. ++ (gv/mgn/29.05.24 – 069)
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