Ist der BVR ein Verein mit unbeschränkten Befugnissen?

Das BVR-System agiert nach innen und außen wie ein erfolgreicher Großkonzern und stützt sich dabei auf  Lobbyarbeit und politische Vernetzung.   Der BVR Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken ist jedoch kein Konzern, sondern lediglich ein eingetragener Verein, dem nach Auffassung von igenos jegliche genossenschaftliche Legitimation zur Steuerung der ihm zwangsweise angeschlossenen Mitgliedsunternehmen fehlt.  So heißt es in der BVR-Satzung im § 3 Abs. 2 lit. b) wörtlich, dass „die Autonomie der Primärgenossenschaften“, also der Mitglieder, „in ihrer strategischen Ausrichtung unberührt bleibt.“ Das jeweils von den Mitgliedsgenossenschaften verfolgte Geschäftsmodell wäre demnach nach der BVR Satzung ganz klar Sache dieser selbst. Und gerade dieser Punkt soll mit der Einführung einer neuen Standardsatzung weiter eingeengt werden, so dass Insiderportal genoleaks.

Tatsächlich greift der „Verein“ BVR aber regelmäßig in die ihm angeschlossenen, rechtlich selbständigen Mitgliedsunternehmen ein und verstößt dabei auch noch gegen das in der eigenen Satzung im § 3 Abs. 2  lit. a) verankerten Gebot der Förderung und Entwicklung des genossenschaftlichen Kreditwesens. Gleichzeitig verstößt der Bankenverband gegen 3 ( von 7 ) zentralen Prinzipien des genossenschaftlichen Weltverbands ICA.  Diese sind: Democratic Member Control (Die demokratische Kontrolle durch die Mitglieder). Member Economic Participation (Die wirtschaftliche Beteiligung und Teilhabe der Mitglieder. Wobei die Autonomy and Independence (Autonomie und Unabhängigkeit der Genossenschaft)vor allem durch die anhaltende Fusionspoltik in Frage gestellt wird .

igenos hat berechnet, dass die dem DGRV-Netzwerk zuzuordnenden Prüfungsverbände wirtschaftlich von denen im BVR organisierten Genossenschaftsbanken abhängig sind. Die in § 54 Genossenschaftsgesetz festgelegte Pflichtmitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband und die damit verbundene Pflichtprüfung nach § 53 Genossenschaftsgesetz stellen eine wesentliche Ertragsquelle der Prüfungsverbände dar. In Verbindung mit dem staatlich garantierten Prüfungsmonopol ist die Unabhängigkeit der Prüfungsverbände jedoch fraglich. Damit übt der BVR einen starken Einfluss auf seine Prüfungsverbände und die Genossenschaftsbewegung in Deutschland aus. Die angeschlossenen Prüfungsverbände werden zu Erfüllungsgehilfen und vernachlässigen ihre hoheitliche Aufgabe, den bereits 1889 geforderten Schutz der Genossenschaftsmitglieder vor ihren Organen zu gewährleisten. Letztendlich wurden die Genossenschaftsverbände zum Schutz der Genossenschaftsmitglieder gegründet.

Mit dem Markteintritt des „Freier Genossenschaftsverbandes“ e.V., hinter dem sich das Know-how des bereits seit 1989 tätigen MPV Prüfungsverband e.V. verbirgt, hat sich der Markt drastisch verändert.  Ein neuer Prüfungsverband, der intensiv mit BakerTilly zusammenarbeitet und auf die Ressourcen einer international tätigen Unternehmensberatung zurückgreifen kann, stellt eine Bedrohung für das etablierte Wertschöpfungskonzept dar.  Mehr Wettbewerb bedeutet sinkende Kosten und vor allem Transparenz.

Primärgenossenschaft, Volks-und Raiffeisenbanken
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