Schutz der Genossen vor ihren Organen

Heute vor genau 135 Jahren, am 23. März 1889, debattierte der Reichstag erstmals über den Schutz der Genossen vor ihren Organen. Damit wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Prüfungsverbände geschaffen. Diese sollten als externe Revisionsverbände die Einhaltung der genossenschaftlichen Grundsätze und die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sicherstellen.

44 Jahre später, am 23. März 1933, wurden die demokratische Grundordnung im Deutschen Reich und die genossenschaftlichen Prinzipien der Selbstverwaltung abgeschafft. Das Parlament machte den Weg frei für Hitlers Diktatur. Die Ermächtigungsgesetze wurden verabschiedet. Als direkte Folge wurden 1934 auch die Rechte der Genossenschafts mitglieder drastisch eingeschränkt und die Genossenschaftsidee begraben.

Unter dem Führer Adolf Hitler entstand ein beispiellos durchorganisierter Verwaltungsapparat, dessen Effizienz bis heute sichtbar ist. Hitlers Gesetze begleiten uns noch heute auf Schritt und Tritt. So wurde die ursprüngliche Idee der genossenschaftlichen Selbstorganisation 1934 per Führererlass aufgelöst. Das genossenschaftliche Verbandswesen wurde gestärkt, Pflichtprüfung, Zwangsmitgliedschaft und Führerprinzip, aber auch die BVR-Institutssicherung stammen aus dieser Zeit.
Der genossenschaftliche Förderauftrag wurde seither grob vernachlässigt, umgedeutet oder als Sozialromantik abgetan. Transparenz und Mitbestimmung wurden zu Fremdwörtern. Seither entfernt sich das deutsche Genossenschaftswesen immer mehr von den internationalen Standards des Weltgenossenschaftsverbandes ICA. Die Rechtsform der Genossenschaft spielt in Deutschland nur noch eine untergeordnete Rolle.

Heute, 135 Jahre später, geht es nicht mehr um Mitgliederinteressen, sondern um Verbandsinteressen. Übergeordnete genossenschaftliche Ziele, die das Genossenschaftsmitglied nicht kennt, die aber mit Unterstützung staatlicher Stellen, z.B. der BaFin, mit Brachialgewalt durchgesetzt werden.

Nicht die Mitglieder bestimmen heute über ihre Genossenschaft, sondern die Genossenschaftsverbände. Daran erinnern wir in gutem „Amtsdeutsch mit der Wiedervorlage WV2304„.

Führerprinzip Genossenschaften, Wiedervorlage 23.März, WV 23 Maerz
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