In der unendlichen Geschichte zwischen BVR und BaFin auf der einen und der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden auf der anderen Seite ereignen sich seltsame Dinge.
Die Verunsicherung der Mitglieder und Kunden ist hoch. Aber was ist wahr?
Dem SPIEGEL wurden im Herbst 2023 Briefe von BVR und BaFin zugeleitet. Die Berichterstattung hörte sich dramatisch an. Berichtet wird, dass Insider angeblich von einem Verlust in dreistelliger Millionenhöhe sprechen, allein im Kreditgeschäft soll Abschreibungsbedarf in Höhe von 70 Millionen vorhanden sein. In einem Artikel vom 23.01.2024 wird dies alles wieder aufgewärmt.
Die Verunsicherung der Mitglieder und Kunden ist hoch. Aber was ist wahr?
Richtig ist, dass der BVR dem Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegende Aufgabe untersagt hat, einen weiteren Vorstand zu bestellen. Wahr ist auch, dass damit der Weg für die BaFin frei gemacht wurde, einen Sonderbeauftragten mit Geschäftsleiterfunktion als Vorstand zu bestellen.
Wahr ist auch, dass im gleichen Schreiben der BVR den Aufsichtsrat aufforderte zurückzutreten, was auch geschah. Und auch da wurde wieder der Weg für die BaFin freigemacht, einen Sonderbeauftragten für den Aufsichtsrat zu berufen.
Die Wahrheit ist aber auch, dass in einer Genossenschaft andere Regeln gelten als in einer Aktiengesellschaft. Wahr ist, dass allein die Generalversammlung den Aufsichtsrat wählt. Und wahr ist auch, dass es sich dabei um Mitglieder der Genossenschaft handeln muss.
Richtig ist, dass der Vorstand nach § 33 Abs. 3 GenG unter anderem verpflichtet ist, wenn nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass ein Verlust entsteht, der durch die Hälfte des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben und der Rücklagen nicht gedeckt ist, unverzüglich die Generalversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen. Sollten also die derzeit kursierenden Gerüchte über Verluste in dreistelliger Millionenhöhe zutreffen, hätten die beiden Sonderbeauftragten ihre Pflichten verletzt. Wenn die Gerüchte nicht wahr sind, was ist dann eigentlich die Aufgabe der von der BaFin eingesetzten Sonderbeauftragten? Ist es möglich, dass sie erst nach Verlusten suchen müssen, damit BaFin und BVR nicht ins Kreuzfeuer der Kritik geraten? Könnte es sein, dass die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung für den 26.03.2024, also deutlich später als das Wort „unverzüglich“ aussagt, nur deshalb erfolgt ist, um genügend Zeit für die Suche zu haben?
Pflichtwidrig versäumt haben die derzeit amtierenden Vorstände ihre Pflichten aber schon lange vorher. Nach dem Rücktritt der Aufsichtsräte Ende November 2023 hätte der Vorstand nach § 44 Abs. 2 GenG eine Generalversammlung einberufen müssen um unverzüglich einen neuen Aufsichtsrat zu wählen. Durfte er dies nicht? Wurde es verboten, wenn ja, von wem? Wer war dagegen? Wer hat die Schuld? Oder hat der Sonderbeauftragte da ebenso eigenmächtig gehandelt, wie bei der Durchsetzung der Rückabwicklung der Immobilie in Weimar? Fragen über Fragen. Aber noch eines ist ebenfalls wahr: Weder die BaFin noch der BVR, weder Christian Gervais noch Ulrich Fröhlich-Abrecht und ebenso wenig Dirk Auerbach können sich damit entschuldigen die Gesetze nicht gekannt zu haben. Denn dann würde ihre Verfehlung in der Annahme ihres Amtes liegen.
„So oder so“, schreibt der SPIEGEL am Schluss seines Artikels vom 23.01.24, „der Stresslevel bleibt hoch, der Ausgang der Endlossaga um die »Effenberg-Bank« ist offen. So wie einst der »Thrilla in Manila« bis zum plötzlichen Abbruch nach der 14. Runde, der die Kontrahenten an den Rand des Wahnsinns getrieben hatte.“
3 Kommentare.
Lieber Herr/Frau M. Groß
Sie fragen nach den Motiven von igenos e.V. Dies ist leicht zu beantworten. igenos e.V. ist Mitglied der Genossenschaft „VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden“. Als Mitglied haben wir – wie jedes andere Mitglied auch – nach § 12 der Satzung die Pflicht, das Interesse unserer Genossenschaft zu wahren. Dieser Pflicht sind wir nachgekommen. Ganz objektiv übrigens. Ohne jemanden schützen zu wollen. Die von uns vorgeschlagene Tagesordnung gab allen Beteiligten die Möglichkeit, Ihre Sicht der Dinge darzustellen. Und erst wenn das geklärt ist, sollte über Schuld oder darüber gesprochen werden ob in den Medien veröffentlichte Vermutungen wirklich den Tatsachen entsprechen. Warum C.Gervais dies nicht in die von ihm veröffentlichte Tagesordnung mit aufgenommen hat, müssen Sie ihn fragen. Dieses Verhalten lässt jedoch sehr tief blicken. Bedauerlich dabei ist nur, dass Tatsachen jetzt vielleicht von anderen geschaffen werden die mit unserer Genossenschaft nichts am Hut haben.
Ich gebe Ihnen Recht, es gibt noch Fragen über Fragen. Insbesondere Fragen zur feindlichen Übernahme einer aus mehr als 18.000 Eigentümern bestehenden Genossenschaft durch BaFin und BVR. Und um die Ausschaltung des Selbstbestimmungsrechts der Mitglieder. Denn auch das war ein Grund uns einzumischen.
Ein kleiner Tipp am Rande: Machen Sie einfach mal über die Rechtsform Genossenschaft schlau. Befassen Sie sich mal damit was unsere Genossenschaft wirklich ausmacht und welche Aufgabe sie hat. Sie hat nicht die Aufgabe und den Zweck ein Bankgeschäft zu betreiben. Sie hat einzig und allein den (gesetzlich und satzungsmäßig verordneten) Zweck, uns, die Mitglieder zu fördern. Und zwar mit sieben verschiedenen Geschäftsgegenständen. Das Bankgeschäft ist nur einer davon. Denken sie mal darüber nach, dann werden noch viel mehr Fragen entstehen.
1. Wie kann es dazu kommen, wenn ein Jahresabschluß/die Bilanz geprüft ist, der BVR
noch einmal die Unterlagen prüfen lässt und die Bilanz wieder aufmacht, ist hier kein Vertrauen zu den eigenen Kollegen des BVR vorhanden.
Muß es die Kontrolle von der Kontrolle geben?
2. Jedes Finanzprogramm hat für Jahresabschlußarbeiten einen bestimmten Zeitraum ( bis 31.03. des folge Jahres ) in dem für das zurückliegende Jahr noch Buchungen erfolgen können. Das kommende Wirtschaftsjahr/die Eröffnungsbilanz wird automatisch übernommen. Was geschied mit den Änderungen, die seid dem 01.12.23 im Auftrag der Bafin vorgenommen werden? Auf welchen Weg werden diese eingebucht? Gitbt es hierfür Buchungsbelege mit Unterschrift? Welche Rolle spielt dabei die Fiducia? Inzwischen sind wir schon ein Wirtschaftsjahr weiter.
3. Der Gewinn 2022 wird ins Minus gedrückt und die Bafin erwartet auf der anderen Seite, daß das EK wächst. Die Ausschüttung der Diffidente ist damit nicht gewährleistet, darüber spricht die Bafin nicht.
4. Die Mitglieder als Anteilseigner haben den Aufsichtsrat zu wählen. Die Generalversammung ist in diesem Fall das oberste Organ lt. Raiffeisengesetz.
Wo ist hier der BVR, der seine Mitglieder vertreten soll? Der Verband lebt auch von den Verbandsbeiträgen.
5. Wir brauchen einen Beschluß für die Ablehnung der Kostenübernahme von BVR und Bafin ab dem 01.12.23. Wir haben sie nicht gerufen und wir bezahlen sie auch nicht.
Viele Menschen in der Region fragen sich inzwischen eher, welche Motive Igenos tatsächlich hat. Laut Bericht des SPIEGEL vom 23.01.24 steckt in Wahrheit Ex-Vorstandschef Siebert als Drahtzieher hinter der angeblich von „besorgten Mitgliedern“ der Bank betriebenen Initiative. Wobei es der Begriff Kampagne eigentlich besser trifft, was da derzeit gegen die Finanzaufsicht getrieben wird. Im von Ihnen geleakten Schreiben des BVR steht ausdrücklich, dass noch der alte (!) Vorstand eingeräumt hat, die Bank könne ihre Risiken nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen. Zudem hatte die Bank schon im November, also noch vor Eintritt der Sonderbeauftragten, über ihren damaligen Anwalt Millionenverluste und Stützungsbedarf eingeräumt. Also wieso bestreitet Igenos, dass es eine wirtschaftliche Schieflage gibt? Und weshalb lässt sich Igenos ausgerechnet vor den Karren des Ex-Bankchefs spannen, der diese wirtschaftliche Schieflage überhaupt erst verursacht hat und jetzt ggf. nur die Aufdeckung seiner Verantwortung verhindern und sich durch eine Spaltung der Bank gleich noch einen neuen Posten verschaffen will? Gibt es da nicht wenigstens zu denken, dass eine kleine Regionalbank sechsstellige Summe an Familie Effenberg verschwendet? Fragen über Fragen.