Bonn, 16. November 2023 (geno). Das Bundeskartellamt hat im November 2021 Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellamt entworfen, vorgelegt und veröffentlicht.
Interessierte Kreise wurden gebeten, im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Stellungnahmen abzugeben. „Genossenschaften spielen in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens in Deutschland eine wichtige Rolle. Die Kooperation im Verbund kann es gerade kleineren Unternehmen ermöglichen, ihre Stellung im Markt zu stärken und damit den Wettbewerb beleben“, teilt die Behörde mit. Gleichzeitig handele es sich bei Genossenschaften und ihren Mitgliedern um Marktteilnehmer, deren Verhalten sich in den – nicht immer auf den ersten Blick zu bewertenden – kartellrechtlichen Grenzen bewegen muss.
Nun gibt es neue Aspekte. igenos e.V., die Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder, sieht aufgrund der aktuellen Diskussion um die Nachschärfung des Genossenschaftsgesetzes weiteren Handlungsbedarf. Es geht um die systematische missbräuchliche Nutzung der Rechtsform Genossenschaft durch Genossenschaftsbanken, die ihrem Förderauftrag nicht nachkommen.
(kt/mgn/16.11.23 – 174)
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1 Kommentar.
Wer lesen kann … die Konsultation endete im Mai 2021. Veröffentlichte Leitlinien vom 2.11.2021 siehe https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2021/02_11_2021_Genossenschaftsleitlinien.html?nn=3591568