Berlin/Jena/Gera, 7. November 2023 (geno) Deutschlands Genossenschaften fristen ein Schattendasein. Ihr diesbezüglich auserkorenes Schicksal wurde im Jahr 1934 von den Gleichschaltungsbehörden der nationalsozialistischen Regierung besiegelt.
Eine Entsiegelung dieser sogar in juristische Regeln gegossenen Zustände ist bis in die Gegenwart nicht vorgenommen worden. Im Gegenteil: Die bundesdeutsche Justiz handelt bis heute weiterhin im Sinne der seinerzeitigen Gesetzgeber. Ein Gericht in Thüringen hat die Konsumgenossenschaft Altenburg zur Selbstauflösung verpflichtet, weil sie sich entgegen den nationalsozialistischen Regelungen der Gleichschaltung geweigert hatte, sich einem Prüfungsverband zwangsweise anzuschließen. Hinzuzufügen ist, dass die Konsumgenossenschaft, die heute nur noch als Immobilienverwaltungsgesellschaft tätig ist, von einem Wirtschaftsprüfer ordnungsgemäß geprüft wurde. Niemand nimmt an diesem empörenden Zustand weder in öffentlicher noch in persönlicher Initiative Anstoß. ++ (sd/mgn/07.11.23 – 167)
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