Berlin, 4. August 2023 (geno). „Die deutschen Genossenschaften mit 23,5 Millionen Mitgliedern sind eine wesentliche Säule der deutschen Wirtschaft. Genossenschaften sind häufig gemeinwohlorientiert“. So heißt es in einem jüngst vom Bundesjustizministerium Referat IIIA5 vorgelegten Arbeitspapier welches in diesen beiden Eingangssätzen der Information an Gegensätzlichkeit kaum zu überbieten ist. Geplant sei, einen Referenten-Entwurf „für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vorzulegen“.
Dem Arbeitspapier ist zu entnehmen, dass den im Bundesjustizministerium zahlreich präsenten Rechtsexperten offensichtlich und bislang die elementare Widersprüchlichkeit zwischen dem bis heute nicht präzise definierten Begriff „Gemeinwohl“ und der Rechtsform „Genossenschaft“ entgangen ist.
Eventuell und hoffentlich ändert sich das im Verlauf des beabsichtigten Gesetzgebungprozedere. Zumindest dürfte und müsste das geplante Gesetzesvorhaben fundamentale Diskussionen hervorrufen, die sogar die Mauern des 1949 verabschiedeten Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im positiven Sinne erschüttern sollte und zu neuen, notwendigen General-Kontroversen führen. Für die betreffenden in Genossenschaften organisierten Interessengruppen – immerhin stehen sie für fast ein Viertel der deutschen Bevölkerung – ist das eine eindringliche Einladung, sich umfassend, konstruktiv und kreativ an dem Gesetzesprojekt zu beteiligen. Die Genonachrichten liefern hier und hier einige kritische Hinweise. ++ (bj/mgn/04.08.23 – 101)
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