Bullay/München, den 14.06.2023/igenos. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit dem Nominalwertprinzip, dass auch bei der Fusion zwischen Genossenschaftsbanken Anwendung findet. Wie GenoLeaks (wir zitieren) zuletzt am 28.März 2023 berichtete, ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein Spruchverfahren zum Umtauschverhältnis der Geschäftsguthaben bei Verschmelzungen von Genossenschaften untereinander anhängig. Am 10.11. 2022 erging dazu eine Entscheidung des Landgerichts. Offenbar hatte der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (DGRV) und die ihm angeschlossenen Verbände bei vielen Genossenschaftsbanken den Eindruck erweckt, dass das LG Nürnberg-Fürth mit seiner Entscheidung ein rechtskräftiges Urteil gefällt hat. In diversen Fachmedien wurde die von der Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder igenos e.V. initiierte Geno-Revolution belächelt und von einigen genossenschaftlichen Verbänden sogar als Verschwörungstheorie diffamiert .
Wie GenoLeaks nun aus zuverlässigen Quellen erfahren hat, ist dies nicht so. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat das Verfahren, laut Beschluss vom 2.06.2023 am 13.06.2023 an das Bayerische Oberste Landesgericht in München abgegeben. (Vorgang AZ:101 W 169/23) Da zu dem von igenos mehrfach monierten Verfahrensablauf bislang keinerlei Rechtsprechung erfolgt ist, bleibt der Sachverhalt bis zu einer Entscheidung durch das Gerichts weiterhin rechtlich ungeklärt. Somit besteht auch weiterhin eine erhebliche Rechtsunsicherheit.
Die GenoNachrichten befassten sich nicht nur mit den möglichen Alternativen (hier) und (hier) zur umstrittenen BVR Fusionspolitik, sondern auch mit den möglichen Rechtsfolgen für Vorstände und Aufsichtsräte (hier) und (hier).
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