Emden, 2. Mai 2023 (geno). Um das Jahr 884 vertrieben die friesischen Nordlichter die normannischen Besatzer aus ihrer Heimat. Als Belohnung gab es für die Bürger der Stadt Norden ein 1.200 Hektar großes Stück Küstenland – die sogenannte Theelacht. Die nutzten sie von da an in einer Kooperative gemeinschaftlich. Dies war die erste gemeinschaftlich organisierte Wirtschaftsgemeinschaft der Welt. So teilen Historiker des Goethe-Instituts mit.
Die Theelacht garantierte den Mitgliedern der Kooperative über Jahrhunderte hinweg ein wirtschaftliches Standbein. Es gibt sie auch heute noch. Allerdings haben sie ihre wirtschaftliche Bedeutung für die Mitglieder eingebüßt.
Das GeschichsKombinat hat eine interessante Materialsammlung hinterlegt, auf die wir hier gerne hinweisen.
Die Theelachter entwickelten eine eigene Rechtsordnung. Entscheidungen werden demokratisch gefällt. Ein mittelalterliches Erbrecht, das bis heute gilt und juristisches Vorbild für die vinkulierte Namensaktie des heutigen Aktienrechts gewesen sein dürfte, sorgt dafür, dass die Genossenschaftsanteile durch Generationen hindurch in den Händen der alten Theelachtsfamilien verbleiben. Vier Theelachter verwalten die Theel-Lande und sorgen für die zweimal jährlich stattfindende Rechnungslegung. Diese erfolgt nach einem genau festgelegten Zeremoniell, bei dem Tonpfeifen, Tabak und das warme Theelbier den Versammelten gereicht werden.
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