Basel, 24.Februar 2023 (geno). Die Schweiz hat kein eigenes Genossenschaftsgesetz. Und das seit Jahrhunderten. Die Eidgenossen regeln ihre kooperativen Beziehungen im sogenannten Obligationenrecht (OR). Maßgeblich sind dabei die Artikel 828 bis 926. Das Obligationenrecht ist im Jahr 1881 in Kraft getreten und wurde 1936 fundamental revidiert.
Moderne Bewertungen dieser allgemein wenig bekannten Tatbestände in der Eidgenossenschaft sind nun von Juristen vorgenommen worden. Dazu erschien jüngst der erste Band des „Berner Kommentars“ zum Genossenschaftsrecht in der Schweiz.
Bemerkenswert ist ein internationaler Vergleich (hier), aus dem hervorgeht, dass die Rechtsform Genossenschaft in der Schweiz im Wirtschaftsleben eine große Rolle spielt.
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