Berlin, 13. Januar 2023 (geno). Im Jahr 1883 wurde in England ein Verein weiblicher Genossenschafter gegründet. Darauf weist die Soziologin Gisela Notz in einer aktuellen Untersuchung hin. In Deutschland jedoch fristete das feminine Element der Genossenschaftsbewegung ein zunächst kümmerliches Dasein. Zu der höchst unterschiedlichen Präsenz in den klassischen Industriestaaten schreibt Notz: „Während vor dem Ersten Weltkrieg in Amerika, England, Schottland, Irland, Holland, Finnland und in der Schweiz bereits genossenschaftliche Frauengilden oder Frauenkommissionen und Fraugruppen bestanden, unter denen die Organisationen in Großbritannien die bedeutendsten waren, gewannen Frauen für die Genossenschaftsbewegung in Deutschland nur langsam an Bedeutung.“ Allerdings hätten Frauen in den deutschen Konsumgenossenschaften schon immer eine große Rolle gespielt. Notz nennt in diesem Zusammenhang die Ansicht von Ferdinand Lasalle, der der Repräsentanz von Frauen in Konsumvereinen eine Neigung zur Lohnherabsetzung zuordnete.
Die Berliner Sozialwissenschaftlerin wies darauf hin, dass sich in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) an der Benachteiligung der Frauen sehr lange nichts änderte – nicht einmal nach der Gründung der BRD und dem Inkraftsetzen der Grundgesetzes. Bis zum Gleichberechtigungsgesetz von 1958 holten viele Genossenschaften die Zustimmung des Ehemanns ein, wenn eine Ehefrau beitreten wollte. Sonst hätte der Mann zum Beispiel die Einzahlung des Geschäftsanteils verhindern können. Ihm oblag bis 1958 laut Gesetz die Verwaltung des Vermögens seiner Frau. ++ (fe/mgn/13.01.23 – 012)
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