Erneut rechtsrsradikale Wurzeln deutscher Genossenschaftspolitik enttarnt

Nürnberg, 1. August 2022 (geno). Der Genossenschaftsexperte, Buchautor und igenos Vorstand Georg Scheumann identifiziert erneut und unmissverständlich die bislang nicht getilgten Wurzeln deutscher Genossenschaftspolitik. Diese führte zu einer Umdeutung des Genossenschaftsgedankens. Scheumann weist auf ein bis heute immer noch gültiges Nationalsozialistisches Gesetz vom Oktober 1934 hin. Er schreibt: „Unter dem Motto ‚Einer befiehlt und alle anderen müssen folgen‘ wurde durch Adolf Hitler im Jahr 1934 eine Änderung des Genossenschaftsgesetzes unterzeichnet. Kern der Änderung war eine Angleichung des Gesetzes an nationalsozialistisches Gedankengut und die Unterwerfung der Genossenschaftsidee unter diesen Grundsatz. Die Eingliederung der Genossenschaften in den Reichsnährstand in der Zeit des Nationalsozialismus bedeutete letztendlich Verlust von Autonomie und beendete die demokratische Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Genossenschaften.“ Neben der Zwangsmitgliedschaft in einem Prüfungsverband wurde auch die Pflichtprüfung durch diesen Verband gesetzlich vorgeschrieben. Problematisch ist auch die in Deutschland vorherrschende Neuinterpretation des genossenschaftlichen Förderauftrags. Die mitgliederbezogene Förderverpflichtung wurde durch nationalsozialistische „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ Doktrin ersetzt.

Das Genossenschaftsgesetz war im Oktober 1934 von Hitler so geändert worden, dass alle Genossenschaften einem Prüfungsverband angehören mussten und dass jeder Prüfungsverband einem Spitzenverband beitreten musste. Seitdem sind sämtliche Genossenschaften in Deutschland dem Anspruch auf das Führerprinzip im Verbund mit der monopolistischen Macht der genossenschaftlichen Prüfungsverbände ausgeliefert und unterworfen.

,Zwar hatte die US-amerikanische Besatzungsmacht nach dem Zweiten Weltkrieg solche Zwangsmitgliedschaften in ihrem Einflussbereich wieder aufgehoben, jedoch hintergingen die genossenschaftlichen Prüfungsverbände das. „So wurde diese Richtlinie der Besatzungsmacht auf massives Drängen der Genossenschaftsverbände und deren Lobbyisten schon 1948 wieder außer Kraft gesetzt,“ schreibt Scheumann. Der bundesdeutsche Gesetzgeber habe sich nach dem Krieg verpflichtet, eine Novelle des Genossenschaftsgesetzes vorzunehmen. Dies wurde torpediert. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium im Jahr 1962 wurde sabotiert. Er wurde nie in Kraft gesetzt. So gilt bis in die Gegenwart in Deutschland in diesem und – übrigens auch in anderen Sektoren – Nazi-Recht. ++ (gg/mgn/01.08.22 – 114)

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