Hamburg, 15. Juli 2022 (geno). Kurz vor der Sommerpause hat der Deutsche Bundestag das Genossenschaftsgesetz geändert und eine Regelung für die virtuelle Generalversammlung in das Gesetz aufgenommen. Darüber informiert der in Hamburg beheimatete Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften (ZdK). Das sei eine gute Nachricht für alle Genossenschaften, die auch nach dem 31. August 2022 rechtssicher in virtueller Form Beschlüsse fassen wollen. Das Besondere bestehe darin, dass diese Möglichkeit auch genutzt werden kann, wenn in der Satzung keine Regelungen zur virtuellen Generalversammlung enthalten sind. Das gebe Genossenschaften ab dem 1. September 2022 große Flexibilität. Damit können Genossenschaften auch nach dem Auslaufen der Corona-Sonderregeln rechtssicher virtuelle Versammlungen praktizieren. Neben virtuellen, hybriden und zeitlich gestreckten Zusammenkünften bleibt die Präsenzversammlung weiterhin das grundlegende Treffen der Mitglieder einer Genossenschaft, teilt der ZdK mit.
Der ZdK-Verband weist darauf hin, dass an der Gesetzesergänzung die Initiative GenoDigitalJetzt sowie der ZdK selbst aktiv beteiligt gewesen sind. Um die neuen Möglichkeiten näher kennenzulernen und anzuwenden, lädt der ZdK seine Mitglieder zu einem Online-Seminar ein. Es findet am 30. August 2022 von 16 bis 18 Uhr statt. ++ (vg/mgn/15.07.22 – 106)
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