Halle an der Saale, 19. Mai 2022 (geno). Mitglieder-Förderung ist nicht nur ein, sondern der wesentliche Kernbereich einer Genossenschaft in Deutschland. Dennoch gerät dieser Nukleus genossenschaftlicher Tätigkeit ins Abseits. Der Zerfallsprozess vollzieht sich in aller Stille und über Jahrzehnte hinweg.
„Die Mitgliederförderung ist unzureichend oder fehlt gänzlich“. Zu diesem Urteil kommt der Verband MMW CoopGo Bundesverband in einer sehr bitteren Bilanz. Das führe zu einer seltsamen, gar schizophrenen Entwicklung: Die Prüfungsverbände bestünden die ‚Qualitätsprüfung‘ der Wirtschaftsprüferkammer nur, „weil für die WP Kammer die Mitgliederförderung der Genossenschaften absolut keine Rolle spielt.“
Im WP Handbuch ist unter Ziel und Gegenstand der externen Qualitätskontrolle folgendes zu lesen: „Die Qualitätskontrolle hat eine hinreichend sichere Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitäts Sicherungs Systems der Wirtschaftsprüferpraxis bzw. des Prüfungsverbands zum Ziel.“ Nach diesem strengen Maßstab ist anscheinend eine „Verschmelzung ohne Wertgutachten“ kein Grund die beratende Tätigkeit des Verbands zu beanstanden, solange der begutachtende Verband sich an den Vorgaben des internen Qualitäts Sicherungs Systems hält. Das gilt anscheinend auch, wenn der Verband darauf verzichtet die Alternativen zur Verschmelzung, z.B. ein Teilverkauf, in seinem Gutachten anzusprechen.
Dieses Absurdistan muss erklärt, aufgeklärt und in korrekte Bahnen gelenkt werden. Und zwar grundlegend und unverrückbar. ++ (mf/mgn/19.05.22 – 075)
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