Bolzano/Neumarkt, 6. Mai 2022 (geno). In Südtirol sind Klein- und Mittelunternehmen sowie die Kommunen auf der Suche nach konkreten und zeitnahen Lösungen, um der Explosion der Energiepreise zu trotzen und der für das Wirtschaftssystem bedrohlichen Situation entgegenzutreten. Darauf weist die genossenschaftliche Dachorganisation CoopBund Südtirol am Freitag hin und lädt zugleich zu einem derartigen Auftakt-Event am 12. Mai 2022 in das Haus Unterland in der Gemeinde Neumarkt ein.
In einer Pressemitteilung wird auf die enorme Bedeutung von Energiegemeinschaften, Bürgergenossenschaften und Energiegenossenschaften hingewiesen. Deren Status, Tätigkeit und Rolle wird darin erläutert: „Das sind Zusammenschlüsse zwischen Gebietskörperschaften und Gewerbetreibenden oder auch Privatpersonen, die sich gemeinsam mit einer Infrastruktur für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen ausstatten und ihren Eigenverbrauch nach einem solidarischen Konzept regeln. Es handelt sich um eine gemeinschaftliche Form der Energieversorgung auf der Grudlage eines lokalen Tauschsystems, wobei die Ziele in der gemeinsamen Verwaltung, einer nachhaltigen Entwicklung und der Verringerung der Abhängigkeit vom herkömmlichen Stromversorgungssystem liegen.“
Zu den Protagonisten der in der nächsten Woche veranstalteten Konferenz gehören die Bürgermeisterin von Neumarkt, Karin Jost, und die Coopbund-Vorsitzende Monica Devilli. Sie hatten sich vor einigen Wochen zu einem Gespräch getroffen und die erste Zusammenkunft dieser Art vereinbart.
Grundlage der höchst bemerkenswerten Pläne in Norditalien ist das neue Regionalgesetz, das die Bürgergenossenschaften regelt. Es definiere auch die Differenzen zu anderen genossenschaftlichen Unternehmen, heißt es in der Pressmitteilung. „Ein wesentliches Merkmal ist das hohe Maß an Teilhabe der Bürger an der Organisation, was darauf abzielt, Modelle zu entwickeln, die es ermöglichen, die besonderen Probleme des jeweiligen Gebietes zu lösen. Im Gesetz sind die Merkmale festgelegt, die eine Genossenschaft aufweisen muss, um als Bürgergenossenschaft zu gelten, so etwa die Eingrenzung des geografischen Tätigkeitsgebietes und die Mitwirkung der Gebietskörperschaften an ihrer Verwaltung.“ ++ (ep/mgn/06.05.22 – 066)
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