Revitalisierte Waldgenossenschaft im 10-Jahres-Jubiläum

Hildburghausen, 21. April 2022 (geno). Vor zehn Jahren ist nach langer Vorbereitungszeit im südthüringischen Wölfershausen die örtliche Waldgenossenschaft revitalisiert worden. Zu den Wiederbelebungs-Initiatoren der eigentlich Jahrhunderte alten Kooperative gehört Robert Becker.

Der rührige Vorstand der Genossenschaft beschreibt anlässlich des Jubiläums in einem Interview Details des schwierigen Vorhabens, das aus einem 2003 begonnenen Waldflurbereinigungsprojekt hervorgegangen ist: „Die gemeinschaftliche Bewirtschaftung des Waldeigentums zum Nutzen der Waldgenossen und zum Wohle der Allgemeinheit ist satzungsmäßig erklärtes Ziel unserer Waldgenossenschaft. Dass dies natürlich in Form einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft erfolgt, zu dem die Waldgenossenschaft als Wirtschafterin auch gesetzlich verpflichtet ist, versteht sich von selbst. Die Waldgenossenschaften in unserer Gegend sind zumeist sogenannte ‚altrechtliche Waldgenossenschaften‘. Immobilien, wie Wald, Feld, Gewässer oder Gebäude können im Eigentum dieser Gesamthandschaftsgemeinschaft sein.“ So sei lediglich die Waldgenossenschaft im Grundbuch vermerkt. Der Vorstand führe ‚Lagerbücher‘ mit grundbuchähnlichem Charakter. Hier seien die Besitzanteile eines jeden Genossen vermerkt. Waldgenosse könne also werden, wer in Besitz von Anteilen gelangt. Die Eintragung oder jeglche Veränderung der im Lagerbuch geführten Anteile bedürfe der Vorlage eines privatrechtlichen Vetrages. Noch besser sei ein Notarvertrag über Kauf oder Verkauf von Anteilen oder dem Erschein beim Vorstand. Das Waldgesetz verpflichte die Forstbehörden zur Kontrolle dieser Vorgänge.

Becker weist auf Besonderheiten der altrechtlichen Waldgenossenschaften in Ostdeutschland hin. „Leider wurde zu DDR-Zeiten die Fortschreibung des Eigentums im Grundbuch und im Lagerbuch seitens der Waldgenossen sehr vernachlässigt. So kam es, dass hier zum Teil unbekannte oder längst verstorbene Alteigentümer verzeichnet waren, jedoch nicht die aktuellen. Aus diesem Zustand heraus war es unmöglich, die Mehrzahl der Genossen zu einer Mitgliederversammlung einzuladen. Nach verschiedenen Rechercheversuchen zeichnete sich das Dilemma immer deutlicher ab.“ Im Falle der Waldgenossenschaft Wölfershausen habe die Lösung dieses strukturellen Problems in einem Flurbereinigungsverfahren bestanden, das im Zusammenhang mit dem Autobahnbau der A 71 angeordnet worden ist. Dazu sei „von Amts wegen“ in großem Stil Eigentümerermittlung betrieben worden. ++ (wl/mgn)/21.04.22 – 058)

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