Schleiden / Bullay 13.03.2022 In eigener Sache sei vorausgeschickt: igenos ist entgegen der Einschätzung gewisser Kräfte innerhalb der bankgenossenschaftlichen Sparte, die sich anmaßen, im Alleinbesitz des „wahren Genossenschaftsgeistes“ zu sein, nicht darauf aus, das deutsche Genossenschaftswesen abzuschaffen. Ganz im Gegenteil sind wir vom Wert dieser traditionsreichen Organisation überzeugt, die in über 160 Jahren ihres Bestehens den Sinn und Zweck ihrer Existenz unter Beweis gestellt hat. igenos selbst fördert die Gründung von Genossenschaften durch diverse CoopGo Initiativen. CoopGo Genossenschaften zeichnen sich dadurch aus, dass der international gelebte Genossenschaftsgedanke auch in Deutschland bekannt gemacht und umgesetzt wird.
Wir sind aber der Meinung, dass die Kreditgenossenschaften mit dem, wie sie sich nach Gutsherrenart entwickelt haben, selbst für Kritik an ihrem Handeln sorgen. Das ist keine neue Wahrnehmung. Schon vor Jahrzehnten waren fachlich versierte Beobachter der Auffassung, dieser Zweig sei auf dem durchaus vermeidbaren Weg der Abkehr von genossenschaftlichen Werten und besser im Lager der Aktiengesellschaften untergebracht. Weshalb? Mit zunehmender Unternehmensgröße träumen ohnehin manche Vorstände davon, nicht weiter nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes „im Dienste der Mitglieder“ agieren zu müssen, sondern „ihre Genossenschaft“ mit ihnen als Manager einer Aktiengesellschaft von solchem Joch befreit zu wissen.
Enttäuschte bis frustrierte Mitglieder berichten uns, was ihnen an ihren Bankgenossenschaften nicht mehr gefällt. Dazu nur einige Beispiele:
(1) Mitglied A bekundet, mit dem vor einigen Jahren erfolgten Übergang ihrer Bank zur Vertreterversammlung sei der von ihnen geschätzte persönliche Kontakt zwischen Mitglied und Genossenschaft verloren gegangen. Der Slogan „Im Mittelpunkt steht der Mensch“, womit ja wohl das Mitglied gemeint ist, sei zur Lachnummer verkommen. Man habe keinen Kontakt zu den Vertretern, und Einfluss auf deren vom Vorstand durchgeboxte Wahl habe man auch nicht gehabt.
(2) Von Mitglied B wird uns berichtet, seine Bank habe mittlerweile in ihrem Kundenkreis mehr Nichtmitglieder als Mitglieder. Man fühle sich als Mitglied diskriminiert, weil Kapitalanteile zu zeichnen sind, die Organe der Genossenschaft mit Mitglieder zu besetzen seien, aber außer Dividenden sei kein Vorteil gegenüber Nichtmitglieder mehr wahrzunehmen. Darauf angesprochen habe man ihm geraten, doch zu kündigen, wenn er sich benachteiligt sieht.
(3) Mitglied C hatte einen Aufsichtsrat seiner Bank darauf angesprochen, dass die Information der Mitgliederbasis durch das Aussichtsratsorgan notleidend geworden sei – das Genossenschaftsgesetz sehe dies doch anders vor. Die Antwort darauf: Was im Gesetz steht wisse er nicht. Für ihn sei maßgebend, was der Vorstand vom Aufsichtsrat verlangt. Dem werde ja wohl bekannt sein, was zu tun ist und was nicht.
(4) Einem weiteres Mitglied D fiel es schwer, sich damit abzufinden, dass eine seit vielen Jahren in ihrer VR-Bankfiliale tätige, zudem ortsansässige Mitarbeiterin der Bank in eine 15 km entfernte Filiale versetzt wurde. Das Bedauern war groß und hatte Nachforschungen darüber ausgelöst, weshalb es zu dieser Maßnahme kam. Bis durchsickerte, die bei den Mitgliedern beliebte Mitarbeiterin habe einen zu engen Kontakt zu den Kunden unterhalten. Ersetzt wurde sie übrigens durch eine Kollegin, die sich – wohl anordnungsgemäß – als „kurz angebunden“ zeigt. Im Hintergrund hat auch eine Fusion stattgefunden, was den Genossenschaftsmitglied erst bei der Änderung Ihrer Bankverbindung wirklich bewusst wurde. igenos liegen eine Vielzahl von Beschwerden vor, in der Regel von Bankmitarbeiter die ihr Leid klagen. Dieses Vorgehen ist von Bayern bis Schleswig Holstein durchgängig. Nach einer Fusion werden die Servicemitarbeiter regelmäßig versetzt
Diese und andere Erscheinungsformen erwecken den Eindruck, es seien Auswüchse des gigantischen Fusionsfeuerwerks, das der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.“ seit Längerem veranstaltet. Es hat den Anschein, als ob die Kreditgenossenschaften in unserem Land Banken wie alle anderen sein sollen und auch wollen. Es besteht Informationsbedarf. Wir klären darüber auf, was einzig in dieser Sparte des ansonsten ehrenwerten Genossenschaftswesens geschieht. Nämlich angetrieben von einer „Fusionitis“, von der neuerdings nicht nur igenos, sondern auch unabhängige Juristen sowie Gerichte der Überzeugung sind, dass dabei eine bundesweite Enteignung der Mitglieder miteinander verschmolzener Banken stattfindet.
Insofern kann die Antwort auf die Frage im Titel nur lauten: Ja, Genossenschaftsbanken, die Banken wie jede andere sein wollen, haben ihre Existenzberechtigung in der Genossenschaftsorganisation verspielt. Man würde sie, sofern sie sich vom Genossenschaftlichen entfernt haben, nicht vermissen. Diese Universalbanken sollten dann ihre Rechtsform wechseln und ihre Gesellschafter an ihrem Genossenschaftsvermögen beteiligen.
igenos, die Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder, wurde im März 2015 unter dem Namen „wir sind die Volksbank e.V.“ gegründet. Damals begann die Volksbank-Revolution. Enttäuschte Mitglieder der VR Bank Nordeifel eG und der aufgelösten Volksbank Kall hinterfragten die Unternehmenspolitik ihrer Genossenschaftsbank, deren Vorstand jedoch jede Form des Dialogs über die Umsetzung des genossenschaftlichen Förderauftrags verweigerte und sich hinter den Vorgaben seines Prüfungsverband verschanzte. Wie sich herausstellte war die VR Bank Nordeifel eine Pilotbank des RWGV (Rheinisch Westfälischen Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. ) in der neue Konzepte für Flächenbanken in der Praxis erprobt wurden. Die Genossenschaftsbank finanzierte regelmäßig überregionale Veranstaltungen, mit hochkarätigen Referenten, die als Werteforum deklariert wurden . Auch förderte die Eifelbank die Universität zu Köln bei der Entwickung einer genossenschaftlichen Förderbilanz. Die Praxis sah jedoch anders aus. Die Interessen der eigenen Mitglieder, die ihr Geschäft im guten Glauben nach dem genossenschaftlichen Identitätsprinzip auf ihre Genossenschaft konzentrierten und somit laut Genossenschaftsgesetz einen Förderanspruch hatten, wurden negiert.
Es ist auch noch offen ob es sich bei der Fusion der durch Fusion aufgelösten Volksbank Kall um eine durch massive Wertberichtigung gesteuerte Druckfusion handelt. Hierfür spricht die schnelle Sanierung, nach der Übernahme durch die Schleidener Genossenschaftsbank.
igenos e.V. künftig igenos (Deutschland) e.V. setzt sich bundesweit für die Interessen der Genossenschaftsmitglieder ein.
1 Kommentar.
[…] Dabei hat Kall (Hintergründe hier) und vor allem die aufnehmende VR-Bank Nordeifel eG (und hier) bereits Genossenschaftsgeschichte […]