Genossenschaftbanken: Wie lange ist die Rechtsform eG noch tragbar?

igenos informiert seit 2015  über die mangelhafte Umsetzung des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen genossenschaftlichen Förderauftrag und über die vom BVR Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken diktierte Fusionspolitik. Diese ist entgegen der aktuellen Aussage (hier) des DGRV (Deutscher Genossenschafts und Raiffeisenverband e.V.) nicht mit der genossenschaftlicher Mitgliederförderung zu vereinbaren. Auch der durch Digitalisierung und die neue FinTec Industrie vorangetriebener Strukturwandel lässt sich durch Fusionen nicht mehr aufhalten, sondern bestenfalls ein wenig verzögern. Der Zug ist abgefahren. Der BVR verschenkt Zeit, die er nicht hat und das Geld seiner Mitglieder, die ganz nebenbei die Show bezahlen. Allein im Zeitraum  2020 bis Ende  2022 werden  mindestens  10 Milliarden €  Genossenschaftsvermögen verschoben, das heißt von einer Genossenschaft an eine andere Genossenschaften  übertragen. Dies geschieht im standardisierten Verfahren ohne Wertermittlung und ohne Wertausgleich und erinnert so an eine verfassungswidrige Enteignung der Genossenschaftsmitglieder. Mit einer Fusion auf Augenhöhe hat dieses Vorgehen absolut nichts zu tun. Bei jeder Bankenfusion wird das Vermögen der übergebenden (aufgelösten) Genossenschaft ersatzlos an die übernehmende Genossenschaft übertragen. Die Mitglieder, die das Vermögen über Generationen erwirtschaftet haben, gehen dagegen leer aus. Es gibt auch keine Bestandsgarantie für den Erhalt der Geldautomaten vor Ort. (Mehr unter fusion-raiffeisenbank.de) Dies ist ein Verstoß gegen den Grundauftrag zur Mitgliederförderung jeder Genossenschaft, obwohl der Spitzenverband der Genossenschaftsorganisation die gegenteilige Meinung vertritt. Gefördert werden damit nicht die Mitglieder, sondern nur die „Machtgelüste“ einiger Weniger.
Alle diese Probleme lassen sich durch eine Umwandlung in eine genossenschaftliche Aktiengesellschaft lösen. In einer genossenschaftlichen AG sind die Mitglieder direkt am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Eine genossenschaftliche Satzungsbestimmung wonach jeder Aktionär nur eine einzige Stimme hat, schließt jegliche Fremdbeeinflussung und Fremdübernahme aus. (ausführlich unter ag-statt-eg.de)

BVR Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken, genossenschaftliche AG, Genossenschaftsbanken, Mitgliederförerung DGRV, Rechtsform eG
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