Wiesbaden, 17. Dezember 2021 (geno) Das in Wiesbaden ansässige Statistische Bundesamt (Di Statis) der Bundesrepublik Deutschland hat offensichtlich Schwierigkeiten im Umgang mit der Erfassung von Genossenschaften. Das zeigt ein Abschlussbericht zum sogenannten „Dritten Sektor“. Darin werden Kooperativen als Sonderfälle erfasst, deren Zuordnung nicht abschließend geklärt werden kann.
In dem Bericht heißt es: „Genossenschaften gelten dann als Teil des Dritten Sektors, wenn diese als ‚gemeinnützig‘ eingetragen sind oder gemäß Satzung ’selbstlos tätig‘ sind, das heißt Benefizinäre prinzipiell auch Nicht-Genossen sein können.“ Letztlich gehen für den Betrachter von außen Genossenschaften in einem statistischen Kauderwelsch unter. Es fehlt generell an Prägnanz, die eindeutig ist.
Die Grundlage jeder Statistik ist die Grundgesamtheit. Auch diese ist nicht eindeutig geklärt. Der DGRV geht 2021 von 7.700 Genossenschaften aus.
Der Normenkontrollrat des Landes Baden-Württemberg schätzt die Anzahl der Genossenschaften auf mehr als 8.000.
Die Unsicherheit in der Datenlage ist auch darauf zurückzuführen, dass die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaften in den Jahren 2020 und 2021 durch eine Gründungswelle sogenannter „Familiengenossenschaften“ gekennzeichnet ist, die als genossenschaftliches Steuersparmodell, ohne nachgewiesenen Förderzweck nicht mitgezählt werden sollten.
++ (st/mgn/17.12.21 – 158)
www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27