„Union Busting“ zerstört innerbetriebliche Demokratie

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Düsseldorf, 14. Dezember 2021 (geno). Die in den USA systematisch in den Wirtschafts- und Gesellschaftsstrukuren verankerten Zerstörungsmechanismen zur innerbetrieblichen und demokratischen Mitbestimmung schwappen nach Europa und Deutschland über. Darauf weist zu Wochenbeginn Johanna Wenckebach, Leiterin des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und Sozialrecht (HSI) bei der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, in einem Rundfunkinterview hin. Dieses unter der Bezeichnung „Union Busting“ umhergeisternde Phänomen werde von Arbeitgebern und Unternehmenschefs in Deutschland immer häufiger in Stellung gebracht, um die innerbetriebliche Demokratie – beispielsweise die Bildung von Betriebsräten – zu unterdrücken. Auch Genossenschaften sind davon zunehmend betroffen, um den Genossenschaftsmitgliedern ihre Mitwirkungsrechte und -pflichten zu schmälern oder ganz zu verweigern.

Die bundesdeutschen Regierungskoalitionäre wollen dem entgegenwirken und haben dazu in der Koalitionsvereinbarung Folgendes formuliert: „Die Mitbestimmung werden wir weiterentwickeln. Betriebsräte sollen selbstbestimmt entscheiden, ob sie analog oder digital arbeiten. Im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Maßstäbe werden wir Online-Betriebsratswahlen in einem Pilotprojekt erproben. Wir schaffen ein zeitgemäßes Recht für Gewerkschaften auf digitalen Zugang in die Betriebe, das ihren analogen Rechten entspricht. Die sozialökologische Transformation und die Digitalisierung kann nur mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirksam gestaltet werden. Hinsichtlich dieser Fragen werden wir das Betriebsrätemodernisierungsgesetz evaluieren. Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein. Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Verkündungsnahe Tätigkeiten bleiben ausgenommen.

Deutschland nimmt bei der Unternehmensmitbestimmung eine weltweit bedeutende Stellung ein. Die bestehenden nationalen Regelungen werden wir bewahren. Missbräuchliche Umgehung geltenden Mitbestimmungsrechts wollen wir verhindern. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die Unternehmensmitbestimmung weiterentwickelt wird, sodass es nicht mehr zur vollständigen Mitbestimmungsvermeidung beim Zuwachs von SE-Gesellschaften kommen kann (Einfriereffekt). Wir werden die Konzernzurechnung aus dem Mitbestimmungsgesetz auf das Drittelbeteiligungsgesetz übertragen, sofern faktisch eine echte Beherrschung vorliegt.“ ++ (wd/mgn/14.12.21 – 155)

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