Frankfurt am Main, 14. Oktober 2021 (geno). Einer aktuellen Studie des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Paul Kirchhof zufolge agiert die Europäische Zentralbank (EZB) außerhalb ihres Mandats. Die Negativzinspolitik der Bank sei eindeutig verfassungswidrig. „Die Europäische Zentralbank betreibt mit ihrer hoheitlich gestützten Marktmacht eine Nullzinspolitik, die den Zins als Ertragsquelle versiegen lässt“, so Kirchhof.
Diese zentral gesteuerte Geldmengenpolitik bedeute eine Enteignung der Sparer und verletze das im deutschen Grundgesetz und im Europarecht garantierte Recht auf Privateigentum, so der Bundesverfassungsrichter a.D. Paul Kirchhof. Das Sparen darf darum nicht als Anlageform für die Bevölkerung mit kleinem Vermögen gegenüber der Aktie und der Immobilie als Anlageform für Personen mit höherem Geldeigentum benachteiligt werden heißt es unter anderem in dem Gutachten.
Die Untersuchung war vom Verband der Sparda-Banken in Auftrag gegeben worden.
igenos e.V. begrüsst diese Initiative des genossenschaftlichen Bankenverbands. Denn Sparen ist gelerntes Verhalten. Dazu hat u.a. der 1924 eingeführte Weltspartag beigetragen.
(sp/mgn/14.10.21 – 114)
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