Berlin, 6. Oktober 2021 (geno). „Die Genossenschaft hat im Gegensatz zum Mitglied nicht das Recht, dessen Mitgliedschaft zu kündigen.“ Das stellen die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in der Abhandlung Nr. WD7 -3000-009/20 unter dem Titel „Einzelfragen zum Genossenschaftsgesetz“ fest. Ein Ausschluss von Genossenschaftsmitgliedern kommt nach dem Traktat nur gemäß Genossenschaftsgesetz sowie auf Grundlage der Satzung in Betracht.
Die Untersuchung widmet sich auch generellen Fragen und häufig auftauchenden juristischen Missverständnissen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in einer deutschen Kooperative. Das betreffe insbesondere das verbreitete Anwenden sogenannter Mustersatzungen. Diese werden von den Wissenschaftlichen Diensten nach ihren verfassungsrechtlichen Implikationen beleuchtet. Danach ist es fraglich, „ob die Regelung zum Ausschluss von Genossenschaftsmitgliedern in der Mustersatzung den Grundrechten entspricht.“ ++ (g/mgn/06.10.21 – 109)
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