Berlin/Erfurt, 4. Oktober 2021 (geno). Die beiden Genossenschaftspioniere Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen haben das Konzept der Genossenschaften nicht erfunden, sondern eine „nur“ sehr viel ältere Idee weiterentwickelt. Das stellt auch der Wirtschafts- und Genossenschaftshistoriker Marvin Brendel in seinem Blog genossenschaftsgeschichte.info in einem Spitzenbeitrag fest. Das Kooperationsprinzip „Was einer nicht schafft, das erreichen viele zusammen“ habe es schon im Altertum gegeben. Es sei nachweisbar bei Handwerkern im Alten Ägypten, bei Vereinen zur Begräbnissicherung im antiken Griechenland, bei Berufsverbänden bzw. Collegien im Alten Rom oder in der babylonischen Landwirtschaft.
„Auf deutschem Boden reichen die Anfänge der genossenschaftlichen Zusammenschlüsse zurück bis zur gemeinsamen Viehhaltung und Weidebewirtschaftung germanischer Sippenverbände. Von ihnen lässt sich die Entwicklung des Kooperationsprinzips über Haubergs-, Gehöfer- und Markgenossenschaften sowie die ab dem 8. bzw. 11. Jahrhundert entstehenden Gilden und Zünfte der Kaufleute und Handwerker bis in das Mittelalter weiter verfolgen“, stellt Brendel fest. Einige dieser vorindustriellen Zusammenschlüsse hätten schon die Charakteristika moderner Genossenschaften aufgewiesen und bestünden in Einzelfällen sogar noch bis heute. Dazu sei beispielsweise die Thelacht zu Norden als eine mehr als 1.000 Jahre alte bäuerliche Vereinigung zur Verwaltung friesischer Marschen zu zählen. Zudem gehörten dazu die im Mittelalter entstandene Siegerländer Haubergswirtschaft zur gemeinschaftlichen und nachhaltigen Wald-, Feld- und Weidenutzung oder die im späten Mittelalter für den Holzhandel gegründete Murgschifferschaft im Nordschwarzwald. Mit den „modernen“ Genossenschaften verbinde die „vorkapitalistischen“ Zusammenschlüsse das Ziel, durch Kooperation die wirtschaftliche Position der Mitglieder zu sichern. Allerdings seien viele dieser Vereinigungen noch als Zwangsorganisationen strukturiert gewesen und hätten nicht auf dem Prinzip der Gleichberechtigung gefußt. „Zudem erfassten sie ihre Mitglieder oft über alle Lebensbereiche hinweg – von der Arbeit über die soziale Absicherung bis zum gesellschaftlichen Dasein“, so Brendel. Dagegen seien Genossenschaften heute vorwiegend nur auf einen gemeinsamen, meist wirtschaftlichen Zweck ausgerichtet. ++ (hi/mgn/04.10.21 – 107)
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