Altrechtliche Waldgenossenschaften im Versammlungs-Fieber

Meiningen/Wasungen/Erfurt, 20. September 2021 (geno). Thüringens altrechtliche Waldgenossenschaften befinden sich in diesen Tagen und Wochen im Versammlungsfieber. Generalversammlungen en mas absolvierten die genossenschaftlich verbundenen Waldbesitzer beispielsweise am vergangenen Wochenende in Südthüringen. Neben Vortrag und Diskussion der Geschäftsberichte, in denen durch die Corona-Krise bedingt über zwei Jahre Rechenschaft abgelegt wird, kommen dabei immer häufiger substantielle Probleme zur Sprache. Dabei treten auch grundlegende Wissenslücken bei Spitzenvorständen über die Rechtslage dieser Waldgenossenschaften zutage.

Zu einem derartigen verbalen Schlagabtausch kam es beispielsweise am Sonnabend bei der Generalversammlung der Waldgenossenschaft Rupperg in Wasungen. Die neugewählte Vorsitzende der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) „Henneberger Land“, Susanne Rückert, glänzte durch erschreckende Unkenntnis über die juristischen Fundamente altrechtlicher Waldgenossenschaften. Nach Ihrer Meinung dürfe die Waldgenossenaft Rupperg, die seit einigen Jahren über den Bau einer Hütte auf ihrem Territorium nachdenkt, solche Pläne keinesfalls ohne Genehmigung der Adminstrationen des Landkreises Schmalkalden-Meiningen und der Stadt Wasungen umsetzen. Jedoch konnte sie mit ihrer schrägen und unzutreffenden Ansicht den Genossenschaftsvorsitzenden Andreas Krause nicht überzeugen.

Über tiefgreifende Wesenszüge von „Corporationswaldungen“ informiert ein grundlegendes „Handbuch der Forstpolitik“. Darin wird dargelegt, dass in vielen Landesteilen der alte markgenossenschaftliche Verband auch nach der Ausbildung der politischen Gemeinde als deutsch-rechtliche Genossenschaft bestehen blieb und zwar in der Form einer Realgemeinde oder einer Nutzungsgemeinde. ++ (wa/mgn/20.09.21 – 098)

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