Moskau, 17. September 2021 (geno). „Die heutige marktorienierte Landwirtschaft Russlands ist ohne allseitige Entwicklung landwirtschaftlicher Genossenschaften nicht denkbar“. Das geht aus einem Dokument des Gremiums Deutsch-Russischer Agrarpolitischer Dialog hervor, in dem als Rechtsgrundlage für die Entwicklung des russischen Genossenschaftswesens das Föderale Gesetz vom 8. Dezember 1995 genannt wird. Derzeit sind in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften Russlands 800.000 Landbewohner tätig. Das sind 14 Prozent der Arbeitskräfte im Agrarsektor des territorial größten Staates der Erde.
„Über die größte Mitgliederbasis verfügen heute die selbstregulierenden Organisationen (SRO) der genossenschaftlichen Prüfverbände landwirtschaftlicher Genossenschaften: die SRO RosSojus ‚Tschajanow‘ und die RSO ‚Agrokontrol'“, heißt es in dem Schriftstück. Nach Informationen von AgroKontrol gibt es in jüngster Zeit Versuche, einen gesamtrussischen Verband zur Vertretung der Interessen der Genossenschaften zu gründen. Jedoch seien diese Bemühungen bislang gescheitert.
Wie dem Dokument weiterhin zu entnehmen ist, stieg in Russland die Zahl der landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften in den Jahren 2006 bis 2012 von 511 auf 1.847. Zu den diesbezüglich an der Spitze stehenden Regionen gehören die Verwaltungsgebiete Tjumen, Krasnodar, Wolgograd, Astrachan und Saratow. ++ (ru/mgn/17.09.21 -097)
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