Gutachten zur Enteignung von Berliner Wohnungsgenossenschaften

Berlin, 10. September 201 (geno). Von einer Enteignung betroffen wären 29 Berliner Traditionsgenossenschaften mit jeweils mehr als 3.000 Wohnungen. Auf sie entfallen insgesamt rund 140.000 Wohnungen. Von der Enteignung, über die am 26. September 2021 in einem Volksentscheid befunden wird, sind 226.850 Genossenschaftsmitglieder direkt betroffen. Das stellt die Vorständin des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), Maren Kern, am Freitag in Berlin auf einer Pressekonferenz fest. „Damit würde eine Zahl von Berliner*innen um ihre Genossenschaftsanteile gebracht, die der Bevölkerung von Großstädten wie Magdeburg oder Freiburg entspricht“, so Kern. Diese Erkenntnisse ergäben sich aus einem juristischen Gutachten, das vom BBU in Auftrag gegeben wurde und nunmehr vorliegt.

Hintergrund der Untersuchung ist, dass sich zahlreiche Berliner Genossenschaften darüber Sorge machen, dass sie im Falle eines Vergesellschaftungsgesetzes nicht rechtssicher von dessen Anwendungsbereich ausgenommen werden können. ++ (ve/mgn/10.09.21 – 093)

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