Plädoyer für Genossenschaftsrecht-Fachanwalt

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Neunkirchen/Hannover/Bechstedt, 6. September 2021 (geno). Die Fachanwaltschaft für Genossenschaftsrecht muss in Deutschland wesentlich stärker anerkannt, gefördert und in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Jedoch erfordert das ein langwieriges und kompliziertes Genehmigungsverfahren vor der Bundesrechtsanwaltskammer. Das erklärte Rechtsanwalt Dr. Christian Halm aus dem saarländischen Neunkirchen am Montag gegenüber der Redaktion GenoNachrichten. Der Jurist leitet eine 1967 gegründete Kanzlei, die neben Neunkirchen noch Niederlassungen im niedersächsischen Hannover und im thüringischen Bechstedt (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) unterhält.

Um diesem bisher außerordentlich unterschätzten Rechtsgebiet künftig spürbar Vorschub zu leisten, wurde in der Kanzlei ein „Kernteam Genossenschaftsrecht“ (www.genoanwalt.de) gebildet. Zu seinen Protagonisten gehören die Rechtsanwältinnen Matea Witte und Nicola Ekhtiari, die zudem Fachanwältin für Agrarrecht und Versicherungsrecht ist. Letztere beschäftigt sich seit 25 Jahren mit Genossenschaftsrecht. Halm ist zusätzlich Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Beraten und juristisch vertreten werden in der Mehrzahl Waren-, Viehhandels-, Agrar- und Molkereigenossenschaften. In Einzelfällen gehören auch Wald-, Weide- und Fischereigenossenschaften zur Mandantschaft.

Zum erweiterten Kernteam zählt Dr. Richard Dewes in Ostthüringen. Nach den Worten des ehemaligen Innenministers des Freistaats Thüringen, Ex-Arbeitsrichters und jetzigen Rechtsanwalts ging es in den ostdeutschen Bundesländern in der Vergangenheit häufig um die Umwandlung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) der DDR in eingetragene Genossenschaften bürgerlichen Rechts. Allerdings habe es – seiner Erinnerung nach – die letzte derartige juristische Auseinandersetzung vor fast fünf Jahren am Oberlandesgericht Naumburg gegeben. Inzwischen seien solche Prozesse zum Auslaufmodell geworden. ++ (ju/mgn/06.09.21 – 089)

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