Das Genossenschaftskapital darf nicht abfließen

Bürgergenossenschaften Das Geschäftsmodell Genossenschaftsbank befindet sich am Scheideweg. Genossenschaftsbanken müssen sich auf die Genossenschaftsidee zurückbesinnen, welche die Bedürfnisse des Genossenschaftsmitgliedes vor Ort befriedigen. igenos fordert  einen sofortigen radikalen Kurswechsel und den Stopp der unsinnigen Zusammenführung vieler kleinerer Bankgenossenschaften zu immer größeren Milliardenbanken.

Der Rechtsmantel der Raiffeisen  Genossenschaft besteht  schon – es ist lediglich eine Satzungsänderung notwendig. Die Mitglieder müssen nur mehrheitlich beschießen den Geschäftszweck zu ändern. Gleichzeitig ist eine Doppelmitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband  zu empfehlen. Warum?  Der alte Verband hat die Fusion empfohlen und  setzt dabei nur die Strategien des Dachverbands BVR um.  Unterstützt der Vorstand die Fusion nicht – leistet die BaFin Amtshilfe. Unglaublich aber wahr,   Vorstände, die sich vehement gegen Fusionen wehren,  werden ausgetauscht.

Die GenoNachrichten beschreiben wie eine Umwandlung einer Genossenschaftsbank in eine Bürgergenossenschaft  in 4 Schritten erfolgen kann. 

Schritt 1. Die Mitglieder, benötigt werden eine  75% Mehrheit,  beschließen ihre Genossenschaft wieder selbst zu verwalten. Das ist einfach.  Es besteht aber die Gefahr, das Vorstand und Aufsichtsrat mit Blankovollmachen arbeiten um eine Satzungsänderung zu verhindern.

Schritt 2.  Die Mitglieder beschließen eine Satzungsänderung und eine Änderung des Geschäftszwecks.  Die Bankgenossenschaft  wird zur  Bürgergenossenschaft.

Schritt 3.  Das Bankgeschäft, mit dem unsere  “Beispiel Genossenschaft”  immerhin  1,1 Millionen Jahresüberschuss macht, wird abgetrennt und an eine genossenschaftliche VR Bank in der nahen Stadt verkauft.

Schritt 4.  Das Genossenschaftsvermögen bleibt im Ort und  wird  in unterschiedliche Projekte in  den Ortsteilen  investiert.  Das Vermögen bleibt aber in der Genossenschaft, denn diese wird nicht aufgelöst.  Ein Großteil des Vermögens kann z.B. in der genossenschaftlichen Regionalbank angelegt werden, die das Bankgeschäft übernimmt.
Diese Geldananlage  garantiert dafür den Erhalt des Geldautomaten und eine  “EASYCREDIT Basisversorgung” . Außerdem zahlt die Regionalbank der Genossenschaft eine Dividende.

Alles ist  ist ganz fair, transparent  und geht nach der  Anzahl der Köpfe. Unsere  im Beispiel genannte Genossenschaftsbank hat knapp 4.700 Mitglieder. Das Genossenschaftsvermögen von knapp 17 Millionen € reicht aus um ein Dorfgasthaus Projekt , mit Dorfladen und eigener  Energieversorgung, ein Bürgertaxi  und Car-Sharing  zu finanzieren.

In den beiden andren Ortsteilen kann die Bürgergenossenschaft  mehrere leerstehende Häuser kaufen und  als genossenschaftliche  Mehr-Generations Wohnanlage sanieren.

Trotzdem hat die Bürgergenossenschaft  immer noch genug Rücklagen um ihre Genossenschaftsmitglieder langfristig zu fördern. Die neu gestaltete Genossenschaftssatzung erlaubt  viele Gestaltungsmöglichkeiten, denn es besteht Satzungsfreiheit.

Warum sollen Genossenschaften  mit langjähriger Tradition im Genossenschaftsregister gelöscht werden?   Warum sollen die Mitglieder bei Fusionen das  Genossenschaftsvermögen der Genossenschaftsbank verschenken?  Welche Rolle spielt die BaFin?
Fragen Sie Ihren Bundestagsabgeordneten. Der Autor Gerald Wiegner ist  im Vorstand  der igenos e.V. Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Mitgliederrechte:    Kontaktadresse  igenos.de
Satzung:  Kontaktadresse www.coopgo.de

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