Bürgergenossenschaften Das Geschäftsmodell Genossenschaftsbank befindet sich am Scheideweg. Genossenschaftsbanken müssen sich auf die Genossenschaftsidee zurückbesinnen, welche die Bedürfnisse des Genossenschaftsmitgliedes vor Ort befriedigen. igenos fordert einen sofortigen radikalen Kurswechsel und den Stopp der unsinnigen Zusammenführung vieler kleinerer Bankgenossenschaften zu immer größeren Milliardenbanken.
Der Rechtsmantel der Raiffeisen Genossenschaft besteht schon – es ist lediglich eine Satzungsänderung notwendig. Die Mitglieder müssen nur mehrheitlich beschießen den Geschäftszweck zu ändern. Gleichzeitig ist eine Doppelmitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband zu empfehlen. Warum? Der alte Verband hat die Fusion empfohlen und setzt dabei nur die Strategien des Dachverbands BVR um. Unterstützt der Vorstand die Fusion nicht – leistet die BaFin Amtshilfe. Unglaublich aber wahr, Vorstände, die sich vehement gegen Fusionen wehren, werden ausgetauscht.
Die GenoNachrichten beschreiben wie eine Umwandlung einer Genossenschaftsbank in eine Bürgergenossenschaft in 4 Schritten erfolgen kann.
Schritt 1. Die Mitglieder, benötigt werden eine 75% Mehrheit, beschließen ihre Genossenschaft wieder selbst zu verwalten. Das ist einfach. Es besteht aber die Gefahr, das Vorstand und Aufsichtsrat mit Blankovollmachen arbeiten um eine Satzungsänderung zu verhindern.
Schritt 2. Die Mitglieder beschließen eine Satzungsänderung und eine Änderung des Geschäftszwecks. Die Bankgenossenschaft wird zur Bürgergenossenschaft.
Schritt 3. Das Bankgeschäft, mit dem unsere “Beispiel Genossenschaft” immerhin 1,1 Millionen Jahresüberschuss macht, wird abgetrennt und an eine genossenschaftliche VR Bank in der nahen Stadt verkauft.
Schritt 4. Das Genossenschaftsvermögen bleibt im Ort und wird in unterschiedliche Projekte in den Ortsteilen investiert. Das Vermögen bleibt aber in der Genossenschaft, denn diese wird nicht aufgelöst. Ein Großteil des Vermögens kann z.B. in der genossenschaftlichen Regionalbank angelegt werden, die das Bankgeschäft übernimmt.
Diese Geldananlage garantiert dafür den Erhalt des Geldautomaten und eine “EASYCREDIT Basisversorgung” . Außerdem zahlt die Regionalbank der Genossenschaft eine Dividende.
Alles ist ist ganz fair, transparent und geht nach der Anzahl der Köpfe. Unsere im Beispiel genannte Genossenschaftsbank hat knapp 4.700 Mitglieder. Das Genossenschaftsvermögen von knapp 17 Millionen € reicht aus um ein Dorfgasthaus Projekt , mit Dorfladen und eigener Energieversorgung, ein Bürgertaxi und Car-Sharing zu finanzieren.
In den beiden andren Ortsteilen kann die Bürgergenossenschaft mehrere leerstehende Häuser kaufen und als genossenschaftliche Mehr-Generations Wohnanlage sanieren.
Trotzdem hat die Bürgergenossenschaft immer noch genug Rücklagen um ihre Genossenschaftsmitglieder langfristig zu fördern. Die neu gestaltete Genossenschaftssatzung erlaubt viele Gestaltungsmöglichkeiten, denn es besteht Satzungsfreiheit.
Warum sollen Genossenschaften mit langjähriger Tradition im Genossenschaftsregister gelöscht werden? Warum sollen die Mitglieder bei Fusionen das Genossenschaftsvermögen der Genossenschaftsbank verschenken? Welche Rolle spielt die BaFin?
Fragen Sie Ihren Bundestagsabgeordneten. Der Autor Gerald Wiegner ist im Vorstand der igenos e.V. Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Mitgliederrechte: Kontaktadresse igenos.de
Satzung: Kontaktadresse www.coopgo.de
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