Es mangelt nicht an Festtagsreden zur vielbeschworenen Unternehmensphilosophie, die vor allem die genossenschaftliche Solidarität betont. Es mangelt allerdings in der täglichen Praxis sehr häufig an der erlebbaren Umsetzung der genossenschaftlichen Werte. Es fehlt an sichtbarer „Genossenschaftlichkeit“ gemeint ist die Bereitschaft die genossenschaftichen Grundwerte auch vorzuleben und umzusetzen.
Zum Teil geht dieser Mangel darauf zurück, dass in die Führungsebene größerer Genossenschaften, zu einem erheblichen Teil auch externe Führungskräfte berufen werden, die mit den Besonderheiten der Rechtsform Genossenschaft nicht vertraut sind. Das gilt vor allem auch für Spitzenpositionen in den genossenschaftlichen Verbänden.
Mitunter haben selbst die Genossenschaftsorgane ein unklares Vorstellungsbild von einer Genossenschaft. Im Extremfall sehen sie im Gemeinschaftsunternehmen der Mitglieder, für dessen Entwicklung und Erfolg sie Verantwortung tragen, ein Unternehmen wie jedes andere.
Als Vorstand einer Genossenschaftsbank ist ihnen dann der Teilaspekt „Bank“ deutlich näher als die Rechtsform „Genossenschaft“.
Es folgt eine Abkoppelung der Bank- und Vorstandsinteressen von denen der Mitglieder. Das gilt im gleichem Maße auch für große Wohnungsgenossenschaften – auch hier ist von Genossenschaftlichkeit wenig zu spüren.
Für eine Verankerung im genossenschaftlichen Bewusstsein in der Unternehmenskultur ist es dringend notwendig, dass sich die Führungskräfte mit der Genossenschaftsidee, den Besonderheiten einer Genossenschaft und den Werten einer Genossenschaft vertraut machen.
Eine genossenschaftliche Schulung der Vorstandsmitglieder und Beschäftigten wurde in der Vergangenheit versäumt. Wofür die Genossenschaft steht, was ihr Auftrag ist und was sie von anderen Organisationen unterscheidet ist häufig gar nicht bekannt.
Diese laut igenos e.V. gesteuerte Fehlentwicklung führt zu einem Missbrauch der Rechtsform Genossenschaft.
Eine weitere Verfremdungsursache ist im externen Größenwachstum durch Fusion zu sehen, mit der vielmals eine für unumgänglich gehaltene Anpassung an die Branchenentwicklung erreicht werden soll. Bei mehreren Fusionswellen unter den Genossenschaftsbanken standen die Eigeninteressen der Genossenschaftsorganisation, also deren strategische Ziele, im Vordergrund. Es ging um Marktanteile, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Marktmacht sowie um die Erzielung von hohen Rediten, deren Mittel-Zweck-Beziehung zum Förderauftrag jedoch nicht erkennbar wurde.
Dass die Schaffung von Groß-Genossenschaften mit räumlich ausgedehntem Geschäftsgebiet, größerem Kundenkreis und Geschäftsvolumen nicht zwingend zu einer Steigerung der Fördereffizienz führt, zeigen Erfahrungen in der Praxis. Im Gegenteil, es geht weder um die Mitglieder noch um die Förderung der Mitglieder. Es geht um die Umsetzung einer Verbandsstrategie. Dazu gehört auch die Akkumulation von inzwischen herrenlosen Genossenschaftskapital.
Die fusionsbedingte, sprunghafte Größenveränderungen wirken sich zudem vielfach negativ auf die genossenschaftsinternen Strukturen aus, d. h. auf den Gruppenzusammenhalt, den Kontakt zwischen den Mitgliedern, deren Beteiligung an Willensbildung und Kontrolle sowie die Stabilität der Geschäftsbeziehung der Mitglieder zum Genossenschaftsunternehmen. Verschmelzungen bergen die Gefahr einer Anonymisierung dieser Beziehungsfelder und der Entfremdung in sich. Genossenschaftlichkeit war gestern. Wie weit lässt sich die Rechtsform Genossenschaft noch dehnen? Wann wird die missbräuchliche Nutzung der Rechtsform Genossenschaft endlich beendet?
Verantwortlich für den Inhalt. coopgo Arbeitsgruppe R & D / igenos e.V.
1 Kommentar.
[…] wird als solche auch nicht wahrgenommen. Es fehlt die genossenschaftliche Identität, die genossenschaftlichen Werte sind weitgehend unbekannt. Nach vorsichtigen Schätzungen von genoleaks liegt der Anteil der Mitglieder der Generation 50+, […]