Rüsselsheim/Wiesbaden. Vor dem LG Wiesbaden wird ein erbitterter Streit zwischen der Rüsselsheimer Volksbank eG und einer unbotmäßigen, weil opponierenden Genossin über die Auslegung von Mitwirkungs- und Teilhaberechten ausgetragen.
Im Termin zur Güteverhandlung, am 8. Juli 2021 war kein gesetzlicher Vertreter oder Mitarbeiter der Volksbank anwesend, sondern der Geschäftsführer einer zum Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. zugehörigen Rechtsanwaltsgesellschaft mit einem weiteren Kollegen als Prozessbevollmächtigte. Das Gericht legte dar, dass jeder Genosse, das Recht habe, sich mit anderen Mitgliedern auszutauschen und dabei auch Intensionen verfolgen könne, die für die Genossenschaft oder genauer dessen Führungsorgane unbequem seien und das abweichende Meinungen von der Genossenschaft ausgehalten werden müssten.
Dann sondierte das Gericht die Vergleichsbereitschaft und bat die Parteien um entsprechende Vorschläge. Die Verbands-Anwälte schlugen daraufhin vor, dass die opponierende Genossin und alle mit ihm verbundenen Personen, von den Anwälten als „Duranoglu-Clan“ bezeichnet, aus der Genossenschaft austreten sollten. Die GenoNachrichten werden sich noch gesondert, mit diesem offensichtlichen Fall der Sippenhaftung befassen.
Aber um was geht es überhaupt?
Ein langjähriges, engagiertes Genossenschaftsmitglied wurden von seiner Genossenschaft massiv daran behindert seine im Genossenschaftsrecht verankerten Mitgliederrechte wahrzunehmen und mit Unterlassungsklagen überschüttet. Das Mitglied wehrt sich. Daraufhin wurde u.a. die Kontoverbindung gekündigt. Nun wird das Gericht entscheiden.
Zu den Hintergründen. In den letzten Jahren hat es zwei gesteuerte Fusionsversuche gegeben die Volksbank Rüsselsheim aufzulösen und das Vermögen an eine andere, übernehmende Genossenschaft zu übertragen. Rüsselsheim ist kein Einzelfall, sondern eine bundesweite Entwicklung, die igenos hier umfassend dokumentiert und ausgewertet hat.
Die Volksbank Rüsselsheim eG ist eine Bank mit ausreichend Eigenkapital, die wichtig für die Region vor Ort ist. Sie ist Ansprechpartner für Privatleute und für Unternehmen, und sie ist eine starke Bank, die dem verschuldeten Rüsselsheim nicht nur Gewerbesteuereinnahmen sichert, sondern auch Unternehmen oder Wohnträume finanzieren kann und die Region mit Maßnahmen unterstützen kann. Dies umso mehr, als sie als Genossenschaftsbank verpflichtet ist, die Mitglieder, die gleichzeitig Eigentümer der Bank sind, zu fördern.
Wegen der Zunahme des Internetgeschäfts und der voranschreitenden Digitalisierung des Bankgeschäfts, verlieren immer mehr Volks- und Raiffeisenbanken ihre Selbstständigkeit. Das bedeutet eine Bankgenossenschaft Genossenschaften wird aufgelöst und im Registergericht gelöscht. Das Genossenschaftsvermögen und die Mitglieder werden an eine andere Bank weitergereicht. Die Notwendigkeit einer Fusion wird von Seiten der Banken und Genossenschaftsverbände, die Genossenschaftsbanken prüfen, sehr einseitig dargestellt. Es heißt immer, dass eine größere Bank stärker ist, effizienter ist und den Mitgliedern und Kunden der Bank Vorteile bringt. Hierzu gibt es jedoch unterschiedliche Meinungen.
Die Berichterstattung wird fortgesetzt. Inzwischen wurden von igenos e.V. weiter aktuelle Informationen aufbereitet. Diese sind hier verlinkt.
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