Forderungen an die Bundesregierung zur Anpassung des Genossenschaftsgesetz

Der Bundesregierung wird im Antrag 500/20 des Bundesrats aufgefordert, das Genossenschaftsgesetz zu überarbeiten und nachzuschärfen. Es geht um Vorschläge zur Anpassung des Genossenschaftsgesetzes zum Schutz des Genossenschaftswesens. Hiervon betroffen sind auch die Neugründungen von Genossenschaften und die Qualitätskontrolle der Prüfungsverbände nach § 63 e GenG. 
Dies möchte igenos, als Interessensvertretung der Genossenschaftsmitglieder, zum Anlass nehmen, selbst einige dringend notwendige Änderungsvorschläge zu formulieren.

Die Attraktivität der Rechtsform Genossenschaft steigt weltweit. Das hat damit zu tun, dass Genossenschaften selbstverantwortliches wirtschaftliches Handeln von Gruppen ermöglichen, lokale und regionale Wirtschaftsformen begünstigt und selbst bei größeren Genossenschaften das Genossenschaftsmitglieder als Eigentümer im Mittelpunkt stehen. Dies wird durch das jeweilige Genossenschaftsgesetz garantiert, das die Mitgliederförderung zum Zweck einer Genossenschaft erhebt. Es geht also nicht um die Maximierung von Kapital, sondern um die Beteiligung der Mitglieder am wirtschaftlichen Erfolg.

In Deutschland gibt es derzeit ca. 7.700 Genossenschaften. Rechnet man diese Zahl auf die Einwohnerzahl um, so müsste die Zahl der Genossenschaften pro 100.000 Einwohner im Vergleich zu anderen europäischen Ländern viel höher sein: 53.750 Genossenschaften im Vergleich mit Italien, 35.700 Genossenschaften im Vergleich mit Spanien, 27.950 Genossenschaften im Vergleich mit Frankreich, 48.850 Genossenschaften im Vergleich mit Schweden, 76.400 Genossenschaften im Vergleich mit Finnland und sagenhafte 95.000 Genossenschaften im Vergleich mit der Schweiz.

Die marginale Bedeutung und der geringe numerische Marktanteil der Rechtsform Genossenschaft hat eindeutige Ursachen. Die Gründung einer Genossenschaft ist relativ aufwendig und stark reglementiert. Darum fordert igenos die kommenden Bundesregierung auf, bei einer Anpassung des Genossenschaftsgesetz die Interessen der Genossenschaftsmitglieder und potentieller Genossenschaftsgründer stärker zu berücksichtigen.

  • die Zulassung der Genossenschaften muss vereinfacht werden.
  • Neue Genossenschaftsarten, wie z.B. die Plattform Kooperativen müssten steuerlich gefördert werden, z.B. durch einen gesonderten MwSt. Satz.
  • Die Kooperation von Genossenschaften untereinander müsste gefördert werden.
  • Zeitkonten für Leistungen, die im Rahmen der bürgerlichen Selbstorganisation in Vereinen und Genossenschaften gegenseitig erbracht werden, müssten steuerlich gefördert und zugelassen werden. 
  • Die  gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung  der Genossenschaften durch Prüfungsverbände muss reformiert werden. Insbesondere ist die Einhaltung der genossenschaftlichen Prinzipien und des Transparenzgebot durch den Verband sicher zu stellen und zu dokumentieren. Die Satzungsfreiheit, eine freie Verbandswahl und ein Wettbewerb unter den Verbänden muss erleichtert und begünstigt werden.

Zudem wäre es dringend notwendig, dass die Bundesregierung eine unabhängig Forschungseinrichtung für das gesamte Kooperationswesen unterstützt.

Wie oben angesprochen muss die genossenschaftlichen Selbstverwaltung dringend reformiert werden. So werden die DGRV Genossenschaften weitgehend von den 4 zum DGRV gehörenden Prüfungsverbänden verwaltet, die wiederum in diversen Dach- und Spitzenverbänden organisiert sind. Diese Prüfungsverbände führen eine regelmäßige Pflichtprüfung durch, bei der 2799 Verbandsmitarbeiter 4927 Mitgliedsgenossenschaften prüfen. Wobei die kostenpflichtige Prüfung vor allem häufig daraus besteht, die bereits geleistet und bezahlte Arbeit von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zu überprüfen. Die Chance sich statt sich als Partner und Dienstleister zu profilieren wird weitgehend versäumt.

Hier muss 

  • Die Reform des Genossenschaftsgesetztes von 2018 (Bundestags-Drucksache 18/1506) weitergeführt und Bürokratie abgebaut werden.
  • Die am 30.10.1934 im Rahmen des Ermächtigungsgesetzes hin zu einem Führerprinzip vorgenommenen Änderungen des GenG überprüft und hin zum einem professionellen Prüfungswesen auf Augenhöhe verändert werden.
  • Die international gültigen Standards des Weltgenossenschaftsverbandes in deutsches Recht überführt werden.
  • Die Bundesregierung an der Entwicklung einer EU-weiten Reform des Genossenschaftsgesetzes mitwirken

Dr. A. Neumann, igenos e.V.

Anpassung des Genossenschaftsgesetz, Genossenschaftsgründer
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