CoopGo entwickelt neue Prüfungskriterien. Es geht dabei vorrangig um Leitplanken für die Gründung, Betreuung und Prüfung von Kleingenossenschaften gemäß § 53 Absatz 2 Satz 1 GenG.
Teil 1 befasst sich mit dem aktuellem Stand des CoopGo Codex, der zur Zeit diskutiert und weiterentwickelt wird.
Teil 2 wird sich mit der aus Sicht von igenos unzureichend gehandhabten Qualitätsprüfung der Prüfungsverbände befassen.
igenos die Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder hat 2015 die Entwicklung der Marke CoopGo initiiert, wobei internationale Standards, wie z.B. die „Button up“ Struktur – gemeint ist die Mitsprache, Partizipation und Teilhabe der Genossenschaftsmitglieder, sowie absolute Transparenz im Vordergrund sehen. CoopGo orientiert sich ausdrücklich an den internationalen Standards des Weltgenossenschaftsverbands ICA.
Das Prinzip der Selbstverantwortung und Selbstkontrolle steht weltweit vor der sogenannten Staatskontrolle. Da sich Genossenschaften laut Genossenschaftsgesetz § 53 regelmäßig der Pflichtprüfung unterziehen müssen, haben die CoopGo Kooperativen ihre eigenen Prüfungskriterien entwickelt. Nachstehend ein exklusiver Zwischenbericht der GenoNachrichrichten.
Die aufgeführten Punkte sind künftig für CoopGo Genossenschaften „prüfungsrelevant“. Die Gewichtung der wirtschaftlichen Seite ist abhängig von der Genossenschaftsart und wird derzeit noch bearbeitet. Der erfolgreich bestandene CoopGo Audit versteht sich dann als Auszeichnung und Differenzierungsmerkmal.
1) Freiwillige und offene Mitgliedschaft
d.h.es dürfen keine Mitglieder wegen geschlechtsspezifischer, politischer, religiösen Kriterien oder sonstigen Kriterien von vornherein ausgeschlossen werden. Die Organe / die Generalversammlung über entscheiden über eine Aufnahme in die Genossenschaft
2) Demokratische Kontrolle durch die Mitglieder
d.h. Demokratie und Mitbestimmung werden in der CoopGo Genossenschaft gelebt. Der Kontakt der Mitglieder untereinander wird ausdrücklich gefördert.
Eine Vertreterversammlung findet nicht statt.
Eine digitale Mitgliederversammlungen und digitale Abstimmungen sind ausdrücklich erwünscht und zugelassen.
Die Mitglieder sind aufgefordert sich gemäß ihren Fähigkeiten und Interessen aktiv an der Verbandsmitarbeit in ihrem genossenschaftlichen Prüfungsverband zu beteiligen.
3) Ökonomische Teilnahme und Teilhabe der Mitglieder
d.h. die Genossenschaft ist ein Wirtschaftsunternehmen das ihren Förderzweck in der Satzung definiert. Die Mitglieder nutzen die Einrichtungen der Genossenschaft und erfahren dadurch eine nachprüfbare Förderung. Die Mitglieder werden auch ausdrücklich aufgerufen sich aktiv an der Verbandsarbeit ihrer Prüfungsverbands zu beteiligen. Wenn die wirtschaftliche Situation der Genossenschaft es zulässt, sollte in der AGO ein Beteiligungsfonds für ausscheidende Mitglieder festgelegt sein.
4) Autonomie und Unabhängigkeit.
Die Satzung wird von der Generalversammlung festgelegt und verabschiedet. Eine satzungsmäßige Bindung der Genossenschaft an den genossenschaftlichen Prüfungsverband ist nicht vorgesehen.
Die Genossenschaft agiert als inhabergeführtes Unternehmen rechtlich selbstständig die Unabhängigkeit der Genossenschaft bleibt bis zur Auflösung oder Umwandlung bestehen.
5) Bildung, Ausbildung, Information,Transparenz
d.h. die Genossenschaft fördert die Bildung und Ausbildung ihrer Mitglieder, z.b. durch ein Angebot an externen und internen Weiterbildungsmaßnahmen. Die Organe der Genossenschaft sind verpflichtet ihre Mitglieder vollumfänglich in allen genossenschaftlichen Belangen zu informieren. Die Gehaltstruktur ist transparent und basiert auf einer Vergütungssolidarität.
6) Kooperation zwischen den Genossenschaften
d.h. die nationale und internationale Vernetzung von Genossenschaften wird gefördert und soll dazu dienen den genossenschaftlich organisierten Sektor wirtschaftlich zu stärken und das genossenschaftliche Angebot qualitativ und quantitativ zu verbessern.
Die CoopGo Genossenschaften unterstützen im Rahmen der Initiative Genossenschaften fördern Genossenschaften die Gründung von neuen CoopGo Genossenschaften.
7) Interesse an der Gemeinschaft und an den UN Nachhaltigkeitszielen
d.h. die Genossenschaft hat sich entsprechend ihrer Möglichkeiten und Genossenschaftsart die Umsetzung der UN Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen.
Eine satzungskonforme Förderung der Region ist ebenfalls angestrebt.
Bullay den 28.Mai 2021. We are different. Arbeitskreis der CoopGo Genossenschaften
CoopGo Bund e.V.
mit freundlicher Unterstützung der DD-eG Deutschen-Datenschutz Genossenschaft und dem Rechenzentrum der Hostharing-eG
5 aktuelle GenoNachrichten aus dem Monat Mai 2021:
Zu Tode prüfen – ein Rückblick.
Wer prüft die Prüfer?
Genossenschaften und Vertrauen
Benötigen Genossenschaftsverbände mehr Staatsaufsicht?
GenossenschaftsNachrichten in eigener Sache.